Montag, den 29.04.2024

Details zur Firma Ewa & Heinrich Schmidt GbR, pumpen-schmidt.com und pag-turbo.de

Mehrwertsteuerrückerstattung

Firma bietet Mehrwertsteuerrückerstattung an.

URL zum Webauftritt der Firma

https://www.pag-turbo.de

Infos zur Firma

eine Erstattung der Umsatzsteuer an Kunden im Drittland ist grundsätzlich

möglich, wenn die Ausfuhr ins Drittland gemäß § 10 UStDV nachgewiesen

wird.



Hierbei gilt es das Urteil des Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 7-K-7104/15

vom 11.01.2017 zu beachten. Der Orientierungssatz des Urteils lautet:



1. Ein Einlieferungsschein für im Postverkehr beförderte Sendungen reicht als

Ausfuhrnachweis nur aus, wenn sich daraus die Versendung in das Drittland

eindeutig und leicht nachprüfbar ergibt. Von daher sind die in der Praxis von

den Postdienstleistern üblicherweise ausgestellten Einlieferungsbelege als

Ausfuhrbelege nicht ausreichend.



2. Die Angaben im Rahmen der Belegnachweise nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst.

a und b UStDV müssen vom mit dem Transport beauftragten Unternehmen

stammen, sodass im Rahmen der formalen Belegnachweise ergänzende Angaben

durch den liefernden Unternehmer oder Dritte nicht ausreichen.



3. Die Steuerbefreiung nach §§ 4 Nr. 1 Buchst. a, 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG ist zu

gewähren, wenn die Voraussetzungen einer Ausfuhr unbestreitbar feststehen

und keine konkreten Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung bestehen.



Grob zusammengefasst bedeutet dies, dass nur eine Rechnung mit einem

Zollstempel nicht als unbestreitbare Voraussetzung für eine Ausfuhr ins
Drittland gilt.

Firmenstatus

Mit dieser Firma wurden bereits Lieferungen erfolgreich durchgeführt.

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