Die Pakete auf dem Foto darf man als Lieferadresse annehmen, es muss der Bundesnetzagentur nur mitgeteilt werden, dass man es macht. Links auf dem Wagen liegt jedoch noch ein kleinerer Umschlag, dieser zählt als Brief und wiegt sicherlich weniger als ein Kilogramm.
Die meisten unserer Sendungen sind schon Pakete, aber selten sind auch Briefsendungen nicht. Sei es ein Ersatzteil für ein Smartphone, kleinere Dichtungen, Brillenputztücher oder ähnliches so sind all das kleinere Briefe, die weniger als ein Kilogramm wiegen.
Wer auch solche Sendungen annehmen und ausgeben möchte, muss laut Postgesetz eine Postlizenz haben, Zitat der Bundesnetzagentur:
„Eine Lizenz benötigt grundsätzlich, wer Briefsendungen – das sind adressierte schriftliche Mitteilungen – bis 1.000 Gramm gewerbsmäßig für andere befördert, d.h. einsammelt, weiterleitet oder ausliefert.
Wer Briefsendungen bis 1.000 Gramm befördert, ohne die dafür erforderliche Lizenz zu besitzen, handelt ordnungswidrig. Diese Handlung kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000,- Euro geahndet werden.“
Warum genau Briefe anders bewertet werden als Pakete, weiß wohl niemand, wahrscheinlich liegt es am früheren Postmonopol. Denn die Briefe, die wir annehmen sind zumeist Warensendungen, wie die Pakete auch.
Auf Rückfrage, ob es nicht bei beidem um dasselbe ginge, antwortete die Bundesnetzagentur:
„Der Gesetzgeber legt fest, dass, sollten diese Briefe bis 1.000 Gramm schwer sein, eine Adresse aufweisen und eine gedankliche schriftliche Mitteilung enthalten (was durchaus bei Rechnungen und Werbung möglich erscheint), diese der Lizenzpflicht unterliegen.“
Eine Antwort auf „Postlizenz nötig, um Briefe bis 1000g annehmen zu dürfen“
[…] beim Datenschutz, war es auch einfach die Anforderungen an den Datenschutz beim Antrag für die Postlizenz zu […]