Wir haben ja schon vor einiger Zeit berichtet, dass es keine kostenlose Lieferadresse gibt, außer man hat Bekannte, die ein Paket annehmen. Inzwischen bekommen wir Rückfragen von Schweizern, ob es uns denn noch gäbe, denn ihre kostenlose Lieferadresse habe zugemacht.
Das miradlo-Versanddepot gab es von 2015 bis 2020 als Adresse rundum Pakete für Kunden. Dieser Artikel bezieht noch auf dieses Angebot einer Lieferadresse.
Selbstverständlich gibt es das miradlo Versanddepot weiterhin, wir haben keinen Grund an unserem Angebot etwas zu ändern.
Manche Lieferadressen in Konstanz geschlossen
Der Grund für die Schließung der angeblich kostenlosen Lieferadressen ist klar. Die offiziellen Lieferadressen, die damit warben, dass sie kostenlos seien, verdienten ihr Geld über die Mehrwertsteuerrückerstattung. Wenn es das nicht mehr gibt, dann fehlt der Verdienst.
Mehrwertsteuerrückerstattung nicht mehr auf Onlinekäufe
Seit dem 11. September stempelt der deutsche Zoll keine Belege mehr, die aus dem Onlinehandel stammen. Deshalb kann die Mehrwertsteuer hierfür auch nicht mehr erstattet werden. Den Lieferadressen in Deutschland, die mit kostenlos warben und die nur mittels der Mehrwertsteuerrückerstattung funktionierten, denen wurde hiermit die Geschäftsgrundlage entzogen.
Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.
Auswirkung der fehlenden Ausfuhrstempel auf Lieferadressen
Die ‚kostenlosen‘ Lieferadressen, die nur per Ausfuhrstempel ihr Geschäft machten, gibt es nicht mehr.
Andere Anbieter von Lieferadressen reagieren unterschiedlich. Je nach Lieferadresse unterscheidet sich auch der Anteil an Sendungen, die es nur gab, weil die Mehrwertsteuer von 19% zurück gefordert werden konnte.
Regelung der Ausfuhrstempel anfechten?
Manche Mitbewerber behaupten, sie überlegten zu klagen, um die Entscheidung über die Ausfuhr von Waren aus dem Onlinehandel zu korrigieren. Als Begründung dient das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz.
Wie Steuerfachleute oder Juristen das beurteilen ist bislang nicht bekannt. Grundsätzlich soll eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Bei der Einfuhr von Waren bis 300 CHF träfe es sowieso nicht zu, denn bis zu dieser Grenze muss keine schweizer Steuer bezahlt werden. Derzeit würden jedoch Waren oberhalb von 300 Schweizer Franken bei Einfuhr in die Schweiz besteuert werden. Die offizielle Seite des schweizer Zolls sagt, die Doppelbesteuerung wäre irrelevant, da es für die Mehrwertsteuer eben kein Abkommen zur Verhinderung gäbe.
Die aktuelle Rechtslage sowohl aus deutscher, wie aus schweizer Sicht, bietet, laut Aussagen der diversen offiziellen Stellen, somit keine Handhabe um gegen die Praxisanweisung des deutschen Zolls zu klagen.
Selbst, wenn sich jemand trotzdem entschiede gegen die fehlenden Ausfuhrstempel zu klagen, so wäre eine Entscheidung erst nach vielen Monaten zu erwarten.
Falls der Großteil der Einnahmen an den Sendungen mit Ausfuhrstempeln hing, so würde es zu lange dauern, um das Geschäft lohnend aufrecht zu erhalten.
Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.
Lieferdepot-Service um Bestellungen erweitern
Eine weitere Option ist theoretisch als Wiederverkäufer die Bestellungen von Kunden zu übernehmen. Nach meinen Informationen ist dafür jedoch ein eigenes Gewerbe nötig, denn sonst könnte es aus Sicht der Steuerbehörden Hinterziehung von Umsatzsteuern sein.
Wir haben uns von Anfang an, gegen Bestellungen von Kunden auf unseren Namen entschieden. Wir halten den Wiederverkauf für einen anderen Geschäftszweig, denn so bald es zu Problemen oder Garantiefällen käme, wären wir für die Abwicklung verantwortlich. Aus unserer Sicht ist es derzeit völlig unklar, wie die Behörden einen solchen Wiederverkauf zum Zweck der Mehrwertsteuerrückerstattung bewerten würden. Deshalb bleiben wir auch weiterhin bei unserer Entscheidung und bieten von uns aus keine Mehrwertsteuerrückerstattung an.
Nach den Rückmeldungen unserer Kunden überwiegen die Vorteile unserer Lieferadresse in vielen Fällen weiterhin. Denn noch immer versenden nicht alle Anbieter in die Schweiz. Vielfach sind die Preise im deutschen Onlinehandel nach wie vor so deutlich günstiger, dass sich Bestellungen lohnen, auch wenn die Mehrwertsteuer nicht mehr erstattet wird.
Eine Antwort auf „Meine kostenlose Lieferadresse hat zugemacht – was jetzt?“
[…] Meine kostenlose Lieferadresse hat zugemacht – was jetzt? […]