Wir kündigten schon vor einiger Zeit an, dass wir dabei sind eine Datenbank aufzubauen, welche Händler eine Mehrwertsteuerrückerstattung bei Ausfuhr in die Schweiz anbieten und welche nicht.
Inzwischen haben wir so viele Antworten, dass wir meinen, es könnte hilfreich sein. Unsere Sammlung von Händlern und ihren Umgang mit der Rückerstattung gab es lange für Kunden, aber da wir nicht mehr aktualisieren haben wir diesen Teil stillgelegt.
Das miradlo-Versanddepot gab es von 2015 bis 2020 als Adresse rundum Pakete für Kunden. Dieser Artikel bezieht noch auf dieses Angebot einer Lieferadresse.
Wir listen in verschiedenen Übersichten Firmen auf, mit denen wir bereits Kontakt hatten. Gesucht werden können Firmen
- alphabetisch
- nach Kategorien
- nach Namen
Die Übersicht zeigt mit Ampelfarben und mit einem Linktitel bereits auf den ersten Blick, ob
- die Mehrwertsteuer erstattet wird (grün)
- teilweise erstattet wird (gelb), oder
- nicht erstattet wird, (rot) oder
- es keine Rückmeldung gab (rot).
Teilweise Mehrwertsteuerrückerstattung gilt beispielsweise für Amazon. Denn Amazon selbst bietet Erstattung an, aber welcher der Händler über den Marketplace es anbietet, entscheiden die Händler selbst.
Wer gerne die Information zur Mehrwertsteuerrückerstattung von einem Händler möchte, der in unserer Aufstellung fehlt, kann über ein Anfrageformular die entsprechende Firma eintragen. Wir fragen nach und veröffentlichen die Information, so bald wir eine Antwort haben.
Händler müssen die Mehrwertsteuer bei Ausfuhr in die Schweiz nicht erstatten
Kein deutscher Händler ist verpflichtet die Mehrwertsteuer zu erstatten, daher bieten es auch nicht alle Händler an. Manche größeren Anbieter verweisen auf einen bestehenden schweizer Onlineshop ihres Unternehmens und bieten daher keine Mehrwertsteuerrückerstattung an. Bei unseren Anfragen fiel auf, dass die Antworten vieler Händler so waren, dass sie gar nicht wussten, dass sie mehrwertsteuerfreie Rechnungen ausstellen könnten. Händler, die mehr darüber wissen wollen, könnten noch unseren Beitrag Mehrwertsteuer erstatten als Service für Kunden die Waren aus der EU ausführen lesen.
Händler gefunden, wie geht das mit der Erstattung?
Wer einen Händler gefunden hat, der Mehrwertsteuer erstattet, findet alle Infos zum Vorgehen für die Rückerstattung in unserem Beitrag:
Wie funktioniert die Mwst-Rückerstattung in einem Onlineshop?
6 Antworten auf „Händlerliste: wer die Mehrwertsteuer bei Ausfuhr erstattet“
Liebe Ute
Ich bin da ein wenig Farbenblind. Ich sehe nicht genau was grün ist. Kann man die Listen vielleicht nicht trennen, d.h.
1. Liste 100 MwST zurück
2. Teilweise
3. keine
4. nicht geantwortet
Das wäre hilfreich für uns Farbenblinde Konsumenten :-)
Danke und Grüsse as dem sonnigen Zürich
urs
Hallo Urs,
danke für die Rückmeldung, das ist eine gute Idee.
Wir werden noch weitere Sichten auf die Daten ergänzen, damit man danach sortieren kann.
Mir war klar, dass nur die Farbunterscheidung nicht gut ist. Daher habe ich schon mal den Text noch mit in den Link gepackt, aber das ist ja mühsamer und geht auch nicht auf allen Geräten.
Ich werde berichten, wenn wir es umgesetzt haben,
Grüßle aus Konstanz
Ute
[…] Weitere Informationen zu unserer Firmenliste, siehe auch Händlerliste: wer die Mehrwertsteuer bei Ausfuhr erstattet […]
[…] schon berichtet, wir sammeln die Antworten von Firmen auf unsere Anfrage nach der Mehrwertsteuerrückerstattung auf […]
hallo,
es gibt auch Händler, die ein wenig perfide sind.
Auf Nachfrage soll die MwSt. erstattet werden. Dann habe ich bei dem Händler Ware bestellt, und die Rechnung zolltechnisch behandeln lassen.
Ich sandte die gestempelte Rechnung per mail an den Händler. Die Antwort war, dass nur mit der Post versandte, abgestempelte Rechnungen gültig sind. Das Finanzamt akzeptiere nur Orginale.
Nur eigenartig, dass es Händler gibt, die einen online Nachweis akzeptieren. Meist sind die Rechnungen der Lieferanten auch nur online, und keine Rechnung liegt dem Paket bei.
Gut, ich machte für mich eine Kopie und schickte die Rechnung per Post.
Als ich keine Vergütung feststellen konnte, wurde mir mitgeteilt, ich müsse einen Beleg senden, dass ich überhaupt meinen Wohnort in der Schweit habe. Ich kopierte die Stromrechnung und sandte diese nach.
Auch jetzt kam keine Steuerrückvergütung . Diesmal mit der Begründung, sie haben von mir zu keiner Zeit Unterlagen erhalten.
Solche ein Verhalten des Händlers macht wütend und man kauft bei solch einem nur 1x.
Das ganze hin und her lief über 6 Monate mit der Fa. Zurbrüggen aus Bielefeld.
Es ist immer schwer was zu solchen Vorfällen zu sagen. Ich habe auch schon verloren gegangene Briefe erlebt, insofern weiß man nicht genau, wo das Problem lag.