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Digitaler Ausfuhrnachweis ist auch Ende 2024 noch immer nicht möglich.
Grüner Ausfuhrschein
Beim Einkauf in deutschen Geschäften vor Ort, wird ja meist dort ein grüner Ausfuhrschein ausgefüllt, um sich die deutsche Mehrwertsteuer als Bewohner der Schweiz erstatten zu lassen. In Grenznähe sind die Händler vor Ort an den Umgang mit Mehrwertsteuererstattungen gewöhnt.
Beim Einkauf im Internet sind die Anbieter nicht immer auf Anfragen zur Mehrwertsteuerrückerstattung eingerichtet. Wir fragen Händler per Mail an, sobald ein Kundenpaket mit identifizierbarem Händler bei uns eintrifft. Wir verweisen hierbei auf unseren Blogbeitrag für Händler.
Onlineshop vor der Bestellung wegen Ausfuhrschein ansprechen
Der klassische Ausfuhrschein ist bei online-Bestellungen meist nicht nötig, die Rechnung mit schweizer Rechnungsadresse genügt. Manche Händler füllen jedoch auch einen Ausfuhrschein aus. Daher sollten sich Kunden immer vor der Bestellung an den Verkäufer wenden um zu klären, ob die Mwst-Rückerstattung angeboten wird und wie der Ablauf ist.
Was braucht man für eine Mehrwertsteuerrückerstattung?

Meistens genügt die abgestempelte Rechnung. Aber das sollte auf jeden Fall vor der Bestellung mit dem jeweiligen Shop besprochen werden.
Händler sind nicht zur Mehrwertsteuerrückerstattung verpflichtet.
Schon deshalb ist es sinnvoll vorab zu klären, ob ein Verkäufer die Mehrwertsteuer rückerstattet und falls ja mit welchen Unterlagen.
Immer mehr Händler unterscheiden bei der Erstattung ob es bei ihnen direkt gekauft wurde oder über ebay oder amazon. Für Händler fallen bei diesen Portalen Gebühren an. Daher unterscheiden Händler zwischen Direktbestellung und Kauf über ebay, amazon oder ähnliche.
Was der jeweilige Händler ausstellt und welche Unterlagen er haben möchte, um die Mehrwertsteuer zu erstatten, kann sich unterscheiden. Daher sollten Kunden das mit einem Händler immer vor der Bestellung klären.
Rechnung des Online-Shops
Die Rechnung, die nötig ist, um die Ware auszuführen, liegt oft nicht im Paket. Viele Händler legen keine Papierrechnung bei, sondern schicken die Rechnung vorab per Mail.
Es kann auch vorkommen, dass der Händler die Rechnung zwar auf Papier verschickt, allerdings in einem eigenen Brief. Wird die Rechnung extra verschickt, ist es nicht sicher, ob die Rechnung zeitgleich mit dem Paket eintrifft.
Die Rechnung sollte vor Abholung Zuhause ausgedruckt werden. Nur dann ist es sicher, dass die Rechnung bei der Ausfuhr auf jeden Fall dabei ist.
Für die Ausfuhrbestätigung ist die Rechnung jedoch immer nötig.
Anleitung mancher Händler
Manche Händler haben eine Anleitung, wie sie die Mwst-Rückerstattung handhaben.
amazon.de bietet das beispielsweise für seine eigenen Produkte an und liefert eine ausführliche Anleitung.
Falls es jedoch ein Artikel aus dem amazon-Marketstore ist, dann muss es wieder mit dem jeweiligen Verkäufer abgeklärt werden, ob er Mwst-Rückerstattung anbietet und wie es abläuft. (Ein sehr großer Teil der Produkte auf amazon, wird nicht von amazon selbst verkauft!)
Am deutschen Zoll
Der deutsche Zoll bestätigt die Ausfuhr. Dafür muss jedoch folgendes erfüllt sein:
- der Wohnort Schweiz muss nachgewiesen werden
- z.B. durch Wohnortangabe im Ausweis
- Rechnung der Waren muss vorliegen
- bitte vor Abholung mit dem Händler klären, ob die Rechnung beiliegt oder selbst vor Abholung ausgedruckt werden muss
- die Ware muss erstmals eingeführt werden
- an einem Tag einführen und an einem anderen Tag erst bestätigen lassen, ist nicht möglich
- der Ausfuhrschein muss ausgefüllt worden sein, (im Onlinehandel, eine vollständige Rechnung mit schweizer Rechnungs- und deutscher Lieferadresse)
- den Ausfuhrschein muss der Händler ausstellen (im Onlinehandel genügt normalerweise die Rechnung mit CH-Rechnungs- und D-Lieferadresse)
- der Händler bekommt einen Beleg (früher Ausfuhrschein) siehe auch zoll.de, auf der Seite steht der Hinweis: „(…) Dies gilt auch, wenn die online bestellte Ware vor Abholung versandt wird (z.B. an eine Packstation). In diesen Fällen wird die Rechnung bei Vorliegen aller Voraussetzungen als Ausfuhrnachweis mit einem Dienststempelabdruck (EG-Dienstsiegel) versehen, der den Namen der Zollstelle und das Datum enthält.(…)„
- ob die korrekte Rechnung beiliegt oder gegebenenfalls vor Abholung selbst ausgedruckt werden muss, bitte vor Abholung mit dem Verkäufer klären
- den Ausfuhrschein muss der Händler ausstellen (im Onlinehandel genügt normalerweise die Rechnung mit CH-Rechnungs- und D-Lieferadresse)
Liegt alles in korrekter Form vor, so bestätigt der Zoll die Ausfuhr.
Die Bestätigung bekommt der Händler, sowie etwaige weitere Unterlagen, wie im Vorfeld abgeklärt.
Am Schweizer Zoll
Ob am schweizer Zoll dann wieder ein Teil der gesparten Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, hängt vom Warenwert ab. Welche Regeln bei der Einfuhr in die Schweiz gelten, steht auf den Seiten der ezv.admin.ch (Eidgenössische
Die Freigrenze was steuerfrei in die Schweiz eingeführt werden darf, liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 150 schweizer Franken. Verzollen ist mit der App möglich.
Mehrwertsteuer durch einen „Steuerfrei-Anbieter“
Mehrwertsteuerfirmen, wickeln das für manche Händler und Online-Shops ab. Hierbei ist allerdings mit teils hohen Gebühren zu rechnen, von den ursprünglichen 19% Mwst, können da auch mal sieben oder acht Prozent an Gebühr erhoben werden, siehe auch Artikel hierzu bei comparis.ch.
Bei Händlern wie Aldi, ist es nur über solche Firmen möglich, sich die Mehrwertsteuer abzüglich Gebühr erstatten zu lassen.
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