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Wie funktioniert die Mwst-Rückerstattung in einem Onlineshop?

Diesen Artikel prüfen wir regelmäßig und aktualisieren falls nötig, zuletzt: Mai 2019
Beim Einkauf in deutschen Geschäften vor Ort, wird ja meist dort ein grüner Ausfuhrschein ausgefüllt, um sich die deutsche Mehrwertsteuer als Bewohner der Schweiz erstatten zu lassen. In Grenznähe sind die Händler vor Ort an den Umgang mit Mehrwertsteuererstattungen gewöhnt.

Beim Einkauf im Internet sind die Anbieter nicht immer auf Anfragen zur Mehrwertsteuerrückerstattung eingerichtet. Wir fragen Händler per Mail an, sobald ein Kundenpaket mit identifizierbarem Händler bei uns eintrifft. Wir verweisen hierbei auf unseren Blogbeitrag für Händler.

Onlineshop vor der Bestellung wegen Ausfuhrschein ansprechen

Der klassische Ausfuhrschein ist bei online-Bestellungen meist nicht nötig, die Rechnung mit schweizer Rechnungsadresse genügt. Manche Händler füllen jedoch auch einen Ausfuhrschein aus. Daher sollten sich Kunden immer vor der Bestellung an den Verkäufer wenden um zu klären, ob die Mwst-Rückerstattung angeboten wird und wie der Ablauf ist.

Was braucht man für eine Mehrwertsteuerrückerstattung?

Scheine, Münzen, 100 euro 19 € mwstMeistens genügt die abgestempelte Rechnung. Aber das sollte auf jeden Fall vor der Bestellung mit dem jeweiligen Shop besprochen werden.

Händler sind nicht zur Mehrwertsteuerrückerstattung verpflichtet.

Schon deshalb ist es sinnvoll vorab zu klären, ob ein Verkäufer die Mehrwertsteuer rückerstattet und falls ja mit welchen Unterlagen.

Immer mehr Händler unterscheiden bei der Erstattung ob es bei ihnen direkt gekauft wurde oder über ebay oder amazon. Für Händler fallen bei diesen Portalen Gebühren an. Daher unterscheiden Händler zwischen Direktbestellung und Kauf über ebay, amazon oder ähnliche.

Was der jeweilige Händler ausstellt und welche Unterlagen er haben möchte, um die Mehrwertsteuer zu erstatten, kann sich unterscheiden. Daher sollten Kunden das mit einem Händler immer vor der Bestellung klären.

Rechnung des Online-Shops

Die Rechnung, die nötig ist, um die Ware auszuführen, liegt oft nicht im Paket. Viele Händler legen keine Papierrechnung bei, sondern schicken die Rechnung vorab per Mail.

Es kann auch vorkommen, dass der Händler die Rechnung zwar auf Papier verschickt, allerdings in einem eigenen Brief. Wird die Rechnung extra verschickt, ist es nicht sicher, ob die Rechnung zeitgleich mit dem Paket eintrifft.
Die Rechnung sollte vor Abholung Zuhause ausgedruckt werden. Nur dann ist es sicher, dass die Rechnung bei der Ausfuhr auf jeden Fall dabei ist.

Für die Ausfuhrbestätigung ist die Rechnung jedoch immer nötig.

Anleitung mancher Händler

Manche Händler haben eine Anleitung, wie sie die Mwst-Rückerstattung handhaben.

amazon.de bietet das beispielsweise für seine eigenen Produkte an und liefert eine ausführliche Anleitung.

Falls es jedoch ein Artikel aus dem amazon-Marketstore ist, dann muss es wieder mit dem jeweiligen Verkäufer abgeklärt werden, ob er Mwst-Rückerstattung anbietet und wie es abläuft. (Ein sehr großer Teil der Produkte auf amazon, wird nicht von amazon selbst verkauft!)

Am deutschen Zoll

Der deutsche Zoll bestätigt die Ausfuhr. Dafür muss jedoch folgendes erfüllt sein:

  • der Wohnort Schweiz muss nachgewiesen werden
    • z.B. durch Wohnortangabe im Ausweis
  • Rechnung der Waren muss vorliegen
    • bitte vor Abholung mit dem Händler klären, ob die Rechnung beiliegt oder selbst vor Abholung ausgedruckt werden muss
  • die Ware muss erstmals eingeführt werden
    • an einem Tag einführen und an einem anderen Tag erst bestätigen lassen, ist nicht möglich
  • der Ausfuhrschein muss ausgefüllt worden sein, (im Onlinehandel, eine vollständige Rechnung mit schweizer Rechnungs- und deutscher Lieferadresse)
    • den Ausfuhrschein muss der Händler ausstellen (im Onlinehandel genügt normalerweise die Rechnung mit CH-Rechnungs- und D-Lieferadresse)
      • der Händler bekommt einen Beleg (früher Ausfuhrschein) siehe auch zoll.de, auf der Seite steht der Hinweis: „(…) Dies gilt auch, wenn die online bestellte Ware vor Abholung versandt wird (z.B. an eine Packstation). In diesen Fällen wird die Rechnung bei Vorliegen aller Voraussetzungen als Ausfuhrnachweis mit einem Dienststempelabdruck (EG-Dienstsiegel) versehen, der den Namen der Zollstelle und das Datum enthält.(…)
    • ob die korrekte Rechnung beiliegt oder gegebenenfalls vor Abholung selbst ausgedruckt werden muss, bitte vor Abholung mit dem Verkäufer klären

Liegt alles in korrekter Form vor, so bestätigt der Zoll die Ausfuhr.

Die Bestätigung bekommt der Händler, sowie etwaige weitere Unterlagen, wie im Vorfeld abgeklärt.

Am Schweizer Zoll

Ob am schweizer Zoll dann wieder ein Teil der gesparten Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, hängt vom Warenwert ab. Welche Regeln bei der Einfuhr in die Schweiz gelten, steht auf den Seiten der ezv.admin.ch (Eidgenössische Zollverwaltung).

Mehrwertsteuer durch einen „Steuerfrei-Anbieter“

Mehrwertsteuerfirmen, wickeln das für manche Händler und Online-Shops ab. Hierbei ist allerdings mit teils hohen Gebühren zu rechnen, von den ursprünglichen 19% Mwst, können da auch mal sieben oder acht Prozent an Gebühr erhoben werden, siehe auch Artikel hierzu bei comparis.ch.

Bei Händlern wie Aldi, ist es nur über solche Firmen möglich, sich die Mehrwertsteuer abzüglich Gebühr erstatten zu lassen.

41 Antworten auf „Wie funktioniert die Mwst-Rückerstattung in einem Onlineshop?“

Ein deutscher Privatkunde hat bei uns über Amazon.de eingekauft, die Lieferung hat in Deutschland stattgefunden.

Der Kunde hat dann die Ware in die Schweiz gebracht und uns die vo deutchen Zoll abgestempelte Rechnung retourniert.

Jetzt verlangt er die Ersattung der bezahlten MwSt (19%), hat er dazu Recht?

Vielen Dank

Hallo. Ich möchte Ware (Kombi-Kühlschrank ,einen Gefrierschrank und eine Nähmaschine) bei Lidl-Online-Shop kaufen. Genauso bei Mediamarkt möchte ich einen Fernseher Kaufen und einen Gasherd.
Das alles führe ich aber ins Ausland (in Afrika). Wie kann ich die Rückerstattung der Mehrwertsteuer bekommen????
Danke

Hallo, vorher mit dem Händler klären, ob sie Mehrwertsteuererstattung überhaupt anbieten.

Falls ja, dann muss bei Ausfuhr bestätigt werden, dass die Waren aus der EU ausgeführt wurden. Also am deutschen Zoll die Rechnung stempeln lassen, auf der als Rechnungsadresse Afrika steht, als Lieferadresse Deutschland.

Die gestempelte Rechnung muss zurück zum Händler, damit kann dieser die Mwst erstatten.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte vorher mit einem Online-Service-Mitwrbeiter von Lidl gesprochen aber der hat sich sehr überrascht gezeigt. Deswegen habe ich weiter im Internet recherchiert ob ich einfach die dummste alle Fragen gestellt hatte.

Hallo. Der Link zum Ausfuhrschein funktioniert nicht, hat sich da evtl. etwas geändert. Habe einen Kunden der über Ebay eingekauft und die Ware dann in die Schweiz ausgeführt hat. Habe von dem Kunden als Nachweis für die Ausfuhr nur die Rechnung in Kopie mit einem Zollstempel erhalten. Reicht das als Nachweis für die Mehrwertsteuererstattung?

Vielen Dank

Hallo,
danke für den Hinweis auf den kaputten Link, ich habe den Artikel gerade nochmal aktualisiert.
Im Onlinehandel, wie z.B. über ebay, genügt eine Rechnung. Auf der Rechnung steht als Rechnungsadresse die schweizer Adresse, als Lieferadresse die deutsche Lieferadresse des Kunden, z.B. bei unseren Kunden
miradlo Kundenvorname Kundennachname
Wollmatinger Str. 23
78467 Konstanz
Diese Originalrechnung bringt der Kunde zum Zoll und lässt sie stempeln und lässt sie dann dem Händler wieder zukommen.
Damit hat der Händler einen Beleg um eine neue Rechnung ohne Mehrwertsteuer für den Kunden auszustellen und muss die Umsatzsteuer nicht ans Finanzamt abführen.
Zur Frage mit Kopie:
Finanzämter erwarten im Regelfall Originalbelege, im Zweifel mit dem eigenen Finanzamt klären.

Hallo,
Ich möchte Ware online bestellen, die direkt zu mir in die Schweiz geliefert wird. Der Verkäufer bestätigte, wenn ich ihm einen Ausfuhrnachweis nach Erhalt der Ware zukommen liesse, könne er mir die MwSt zurückerstatten. Wie komme ich in diesem Fall zu so einem „Ausfuhrnachweis“?

Besten Dank zum Voraus!
Barbara

Hallo,
bei einem Versand in die Schweiz gibt es keinen Ausfuhrschein, der ist ja auch gar nicht nötig. Der Verkäufer in Deutschland versendet ja direkt in die Schweiz, er kann also direkt die Rechnung ohne Mehrwertsteuer erstellen (im Inland nicht versteuerbarer Umsatz).
Der Verkäufer hat durch den Versand ja bereits die Gewähr, dass die Ware aus der EU ausgeführt wird.

Hallo,
das stimmt so leider nicht. Wenn ein Verkäufer aus Deutschland die Ware in die Schweiz (oder sonstiges Ausland) an eine Privatperson verschickt, dann muss er auf jeden Fall die 19% MwSt. berechnen. Das deutsche Finanzamt erkennt das sonst nicht an bzw. fordert die 19% vom Verkäufer nachträglich ein.
Um mehrwertsteuerfrei direkt ins Ausland zu versenden, muss der Käufer auf jeden Fall eine schweizer (oder sonstige inländische) Mehrwertsteuernummer (auch VAT-Nr. genannt) besitzen. Dies VAT-Nummer haben nur Unternehmen und Gewerbetreibende. Diese Vorgehensweise wird sehr strikt gehandhabt und die VAT-Nummer wird vom Finanzamt auch geprüft.

Hallo Thomas,
mein Kenntnisstand ist:
Ausfuhrlieferungen in ein Drittland, also außerhalb der EU, mit Nachweis der Ausfuhr an Privatpersonen sind für den deutschen Händler umsatzsteuerbefreit.
Die Schweiz zählt als Drittland, da sie nicht zur EU gehört. Wenn der Händler nachweisen kann, dass die Ware ausgeführt wurde, muss er keine deutsche Umsatzsteuer abführen.
Aber:
Wir sind eine Lieferadresse, wir handeln nicht mit Waren. Wir sind auch keine Steuerberater und nicht das Finanzamt.
Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Händlers es für seine konkreten Lieferungen zu prüfen.

Eindeutig und einfach ist es, wenn der Kunde es im Reiseverkehr selbst ausführt und sich vom deutschen Zoll bestätigen lässt.
Beim Versand muss vom Händler natürlich geklärt werden, welche Nachweise das örtliche Finanzamt des Händlers erwartet, damit keine Umsatzsteuer anfällt.

Wenn ich etwas in Deutschland bestelle und die Ware wird mir nach Hause in die Schweiz geschickt und der Händler hat mir zugesichert, dass ich die abgestempelte Rechnung retournieren darf um die MWSt zurück zu bekommen. Aber wie geht man vor?
Wenn ich die Ware Zuhause habe, kann ich ja nicht einfach zum Zoll die Rechnung abstempeln gehen. Der Zollbeamte will die Ware sehen (Oder er fragt danach). Weil man müsste ja quasi die Ware über die Grenze selbst mitnehmen. Also wie funktioniert dies genau?

Besten Dank für Eure Hilfe

Nach meinem Kenntnisstand ist es so. Der Zoll ist nur für die direkte Ausfuhr zuständig. Beim Versand geht es nur mit einer Auslandsvertretung, also die deutsche Botschaft in Bern oder das Honorarkonsulat in Basel, würden das machen, verlangen jedoch eine Gebühr.
Wenn der Händler einen Beleg braucht, gibt es keinen anderen Weg als die deutsche Behörde, die die Ausfuhr aus der EU bestätigt.

Ich zitiere mal das Merkblatt des deutschen Finanzministeriums hierzu:

Wenn Ausfuhr- und/oder Abnehmernachweis nicht durch die Grenzzollstelle erbracht werden
können oder dies für den Käufer nicht zumutbar ist (z.B. weil sich die gekaufte Ware im
aufgegebenen Reisegepäck befindet), können diese Bestätigungen durch eine deutsche
Auslandsvertretung im Wohnortland des Käufers erteilt werden (vgl. Teil C der Ausfuhr- und
Abnehmerbescheinigung). Dies setzt in der Regel voraus, dass die Ware der Auslandsvertretung
vorgeführt wird. Wichtig ist auch in diesen Fällen die Bestätigung, dass der Käufer im Zeitpunkt
der Lieferung, d.h. bei Übergabe der Ware an ihn durch den Unternehmer, seinen Wohnort im
Drittlandsgebiet hatte.

Mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
Die meiste Zeit des Jahres bin ich jedoch auf den Philippinen und als RESIDEBTIAL dort registriert.

Bei meinem Deutschland Aufenthelt vor einigen Tagen, habe ich mir ueber EBAY eine gebrauchten Spitzen LAPTOP in USA gekauft und wollte diesen auf meine Rucekflug mit auf die Philippinen nehmen. der Laptop sollte dort verbleiben.

Ich hatte die Lieferung nach Deutschland bestellt, da Lieferung per Post auf die Philippinen ein grosses Wagnis ist und oefters nicht ankommt.

Leider wurde der Laptop erst geliefert als ich bereits wieder auf dem Weg zu den Philippinen war.
Es Wurde eine Einfuhr Umsatsteyer von ca. 110 Euro bei Anlieferung bezahlt.

Der Laptop soll nun von meiner noch in Deutschland
lebenden Frau auf die Philippinen geschickt werden, entweder per DHL oder mit Freunden die demnaechst auf die die Philippinen fahren.

Ich moechtes deshalb die bei Lieferung gezahlte Steuer zurueckerstattet haben, das heisst der Laptop wird ungenutzt in Originalverpackung wieder AUSGEFUEHRT.

Was muss ich wo beantragen um die gezahlte Umsatzsteuer zurueck zu erhalten ?

@Mike Mal ganz grundsätzlich:
Wir sind eine deutsche Lieferadresse, die üblicherweise deutsche und schweizer Kunden hat, wir sind nicht der Zoll.
Philippinen und USA sind dann schon sehr speziell.

Nach unserem Kenntnisstand ist ein deutscher Wohnsitz, ein Hindernis für eine Erstattung.

Genauere Informationen gibt es jedoch bei den zuständigen Stellen:
zoll.de
hat eine Seite mit Kontakthinweisen für private Auskünfte:
Auskünfte bei zoll.de

Hallo Ute,
ich möchte bei einem deutschen Online Shop Waren von rund €580 bestellen, die er mir an einen grenznahen Packetshop liefert. Der Online Shop selber bietet leider keine MWSt Rückerstattung an. Kann ich trotzdem mit einer vom deutschen Zoll abgestempelten Rechnung z.B. bei Global Blue die MWSt. zurückfordern? Ich weiss, dass eine Gebühr von rund €28 anfällt.
besten Dank

Hallo Stefan,

nach meinem Verständnis, nein, eine Mehrwertsteuerrückerstattung ist nur möglich, wenn ein Händler es anbietet.

Denn die Erstattung bedeutet, dass der Händler diese Umsatzsteuer nicht ans deutsche Finanzamt abführt.
Eine Nachfrage bei Global Blue kannst du natürlich versuchen: http://www.globalblue.com/business/germany/contact-us/

Aus meiner Sicht werden die jedoch nur tätig, wenn Händler wie z.B. Aldi sich entschieden haben mit ihnen zusammen zu arbeiten. http://www.globalblue.com/tax-free-shopping/germany/aldi-sud-tax-free-shopping1

Daher es kann sich lohnen einen anderen Händler zu nehmen, wenn dieser die Mehrwertsteuer erstattet, auch wenn dieser zunächst einen höheren Preis hatte. Wir haben Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung von Händlern gesammelt, ob sie es anbieten oder nicht:
https://www.miradlo.de/firma
Viele Grüße

Hallo,
Ich lebe in den USA und morchte gerne eine gebrauchte Uhr online in Deutschland kaufen. Nach der Frage um Mehrwertsteuer Rueckerstattung wurde mir erklaert das es auf “gebrauchte“ Artikel keine Erstattung gibt. Koennen Sie das bestaetigen ?

Danke.

Hallo,
unseres Wissens können Waren abzuführende Umsatzsteuer enthalten oder je nach Händler eben auch nicht. Es gibt durchaus auch Kleinunternehmen, die keine Umsatzsteuer abführen, daher auch nicht erstatten können.

Ob Waren gebraucht oder neu sind, ist davon unabhängig.

Allerdings, nach wie vor, selbst Händler, die Umsatzsteuer erstatten könnten, sind nicht dazu verpflichtet.

Wenn Händler sich entscheiden, bei gebrauchten Artikeln keine Erstattung anzubieten, so liegt das in deren Ermessen.

Ich bin derzeit in Kontakt mit Sioux.de
Im Wortlaut:“Lieferadresse und Rechnungsanschrift müssen in Deutschland sein.
Dann könnte ich die Rechnung an dt. Zoll abstempeln lassen und die MwSt zurückerlangen“
Das Problem ist, dass meine Rechnungsadresse ausdrücklich in der Schweiz liegen muss.
Hatte den Fall schon einmal, der Zöllner hat die deutsche Adresse moniert und nicht abgestempelt
Die Dame des Inlinehändlers behauptet strikt, wenn eine Schweizer Rechnungsadresse vorliegt würde automatisch die MwSt direkt abgezogen.

Zitat:
„das teilte ich Ihnen doch bereits mit, dass wir Ihnen die MwST zurück erstatten werden, sobald wir die vom Zoll abgestempelte Rechnung erhalten.
Lediglich die Rechnungsanschrift darf nicht in der Schweiz sein, da wir sobald solch eine angegeben ist, die MwSt direkt in Abzug gebracht wird.“

Weiß hier jemand Rat?

Wenn der Zoll auf einer CH-Rechnungsadresse besteht, dann ist das so.
Und:
Onlinehändler sind zu nichts verpflichtet, wenn die ein bestimtes Vorgehen haben, dann dürfen die es so handhaben.

Also entweder ohne Mwst in die Schweiz schicken lassen, das bieten sie ja an. Oder an eine deutsche Lieferadresse und damit leben, dass die Mwst wahrscheinlich nicht erstattet wird.

Danke für die rasche Antwort.
Mittlerweile kam auch von Sioux-Online die Mitteilung, sie hätten Ihr Bestellsystem soweit angepasst, dass auch bei einer schweizer Rechnungsadresse bestellt werden kann und somit die MwSt rückerstattbar ist.

Guten Tag

Wir haben einem Händler den vom Zoll abgestempelten Ausfuhrschein zugeschickt mit der Bitte um Erstattung der MWST.
Nun sagt er, er habe das Dokument nie erhalten.
Ich habe von dem abgestempelten Ausfuhrschein vorgängig eine Kopie gemacht.
Wäre die Kopie ausreichend für eine Rückerstattung oder muss es zwingend das Original sein?

Vielen Dank für ein Feedback

Hallo,
es bleibt immer die Entscheidung des Händlers.
Händler wollen das Original, weil sie nachweisen müssen, warum sie nicht die übliche Umsatzsteuer abführen.
In Ausnahmefällen, wie bei einem verloren gegangenen Brief muss der Händler für sich entscheiden, es kann passiert, dass er die Umsatzsteuer nachzahlen muss, wenn es nicht das Original ist.

Danke für den hilfreichen Artikel! Wir führen einige Arbeitsjacken aus, welche wir bereits in Deutschland haben bedrucken lassen. So können wir mit der Rechnung wie beschrieben die MWst. zurückerhalten und über das Swiss Zoll App dann wieder legal einführen.

Hallo
Mir wurde versprochen die Mwst. von deutschem Online-Shop zurück zu erstatten!
Habe die Zollpapiere eingeschrieben zugeschickt und der Händler behauptet nichts gekriegt zu haben!
Was soll ich nun machen? Wird dem Händler vom Finanzamt nun die Mwst.vergütet?

Wenn etwas per Einschreiben verschickt wird, gibt es ja normalerweise auch eine Info ob es ankam.

Händler zahlen an Finanzamt regelmäßig die eingenommene Umsatzsteuer, also die Mwst. Falls wegen bescheinigter Ausfuhr, nachträglich eine Rechnung ohne Mwst gestellt werden kann, dann bekommt der Händler diese Steuer zurück.
Was ein Händler mit dieser Erstattung macht, das ist seine Sache. Händler sind nicht verpflichtet die Erstattung weiterzugeben.

Häufig sind es jedoch Probleme bei der Kommunikation, es ist unwahrscheinlich, dass Händler versprechen zu erstatten, es dann aber nicht tun.

Guten Tag, also Fakt ist. Der Deutsche Händler ist nicht verpflichtet die MwSt. zurückzuzahlen
und wenn er das nicht will kriegt man die 19% auch nicht zurück?
Oder zahlt dann wer anders?

Hallo, ja das stimmt, kein Händler muss etwas erstatten.
Das Finanzamt fordert keine abzuführende Umsatzsteuer, bei Ausfuhr in die Schweiz. Der Händler muss die Steuer also nicht abführen. Es gibt keine Zahlung.
Da es nur beim Händler abläuft, kann auch nur dieser erstatten oder eben auch nicht.
Manche Händler erstatten auch nur einen Teil, weil sie zusätzlichen Aufwand haben, wenn sie die Ausfuhrbelege buchen und die Mwst erstatten.

Hallo,
wir erstatten als kleiner Onlineshop die dt. Mehrwertsteuer, wenn wir die abgestempelte Rechnung vom Kunden erhalten.
Nun haben wir einem Fall, bei dem auf der zurückgesandten, vom Zoll abgestempelten, Rechnung der Name der Rechnungsadresse auf der Rechnung händisch geändert wurde (Name durchgestrichen, anderer Name daneben geschrieben). Vermutlich hat der Partner das Paket über die Grenze gebracht. Ich tue mich etwas schwer, die Mwst. zu erstatten, da der Name einfach geändert wurde. Was meinen Sie dazu?
Vielen Dank für eine (natürlich unverbindliche) Einschätzung.

Hallo,
danke für die Frage.

Die Rechnung ist der Nachweis des Händlers gegenüber dem Finanzamt über die korrekte Ausfuhr.
Das Finanzamt fordert für diesen Kauf keine Umsatzsteuer.

Auch unsere geschäftliche Steuererklärung mache ich seit vielen Jahren selbst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt bei einer Prüfung eine manuelle Änderung des Namens akzeptieren würde.

Viele Grüße

Guten Tag,
Ein Freund von mir, der in Afrika lebt, möchte für sein neu gebautes Haus, alle Elektro- und Küchengeräte aus DE kaufen. Diese will er dann durch eine Lieferfirma nach Afrika exportieren lassen. Er selbst, kann wegen privaten Gründen nur 1 Woche in DE bleiben. D.h. er will einkaufen und zurück. Die Ware soll durch die Firma anschließen exportiert werden. Wie funktioniert es in so einem Fall mit der Mehrwertsteuererstattung, da der Käufer schon ausgereist ist? geht das? muss er mich bevollmächtigen? Wie wird es mit der Erstattung funktionieren, da er auch kein Konto hier hat und in seinem Land keine internationale Banktransfer möglichkeit gibt?
Vielen Dank
Beste Grüße

Hallo,
grundsätzlich ist die Mehrwertsteuerrückerstattung für Endverbraucher im Reiseverkehr gedacht.
Ein Export in andere Länder ist ein anderes Thema.
Für eine Mehrwertsteuerrückerstattung muss vom Zoll die Ausfuhr bestätigt werden.
Nichts an der Frage scheint in dieses System zu passen. Um jedoch sicher zu gehen, sollte die Frage an den Händler und an den Zoll gehen.
Viele Grüße

Guten Tag, ich habe etwas online an eine deutsche Adresse liefern lassen. Habe dabei versehentlich jedoch auch die deutsche Adresse als Lieferadresse angegeben. Die Adresse ließ sich nach Bestellung leider nicht mehr ändern. Der Zoll-Beamte hat die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung samt angehängter Rechnung mit dem schriftlichen Hinweis, dass Abnehmer und Rechnungsadresse nicht übereinstimmen, abgestempelt. Kann es nun sein, dass der Händler die MwSt. nicht zurückerstattet? Denn grds. wurden die auf der Rechnung genannten Waren ja ordnungsgemäß ausgeführt. Ich bin ein wenig verunsichert.

Hallo,
falls der Händler hier die Mehrwertsteuer erstattet, dann wäre es m.E. ein persönliches Entgegenkommen.
Zuweilen werben deutsche Geschäfte mit einer Mehrwertsteueraktion indem sie Aktionen mit 19% Rabatt anbieten.

Die übliche Mehrwertsteuerrückerstattung ist jedoch kein Händlerrabatt. Händler bieten es an, weil sie mit korrektem Beleg eben nicht die Umsatzsteuer des Endverbrauchers abführen müssen. Wenn es keinen korrekten vom Zoll bestätigten Beleg gibt, dann muss der Händler die Steuer abführen. Ordnungsgemäß ausgeführt sind Waren, wenn der Zoll es bestätigt hat, sonst nicht.

Ob es in diesem Einzelfall eine für ein Finanzamt gültige Ausfuhr ist, kann ich nicht beurteilen. Der Händler könnte es aus meiner Sicht auch ablehnen.

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