Händler in Deutschland können Kunden aus der Schweiz die Mehrwertsteuer zurück erstatten, wenn diese belegen, dass sie die Lieferung, die an eine deutsche Lieferadresse gesendet wurde, an eine Rechnungsadresse in der Schweiz ausgeführt wurde.
- 1 Lieferadresse für Schweizer?
- 2 Als Onlinehändler die Umsatzsteuer erstatten
- 3 Wie geht die Erstattung für mich als Händler?
- 4 Erstattung aus Sicht des Finanzministeriums
- 5 Erstattung aus Sicht des deutschen Zolls
- 6 Lohnt sich das für mich als Händler?
- 7 Mehrwertsteuerrückerstattung aus Kundensicht
Lieferadresse für Schweizer?
Kunden aus der Schweiz kaufen häufig im deutschen Onlinehandel. Manch ein Händler verschickt nicht in die Schweiz. Andere geben ihre hohen Kosten für Lieferungen in die Schweiz an die Kunden weiter.
Für Schweizer lohnt sich daher häufig, sich Sendungen an eine Lieferadresse senden zu lassen. In Grenznähe zur Schweiz, gibt es Unternehmen, die gegen eine Gebühr, den Service bieten, dass Sendungen für schweizer Kunden angenommen werden. Damit das alles reibungslos verläuft, wird als Lieferadresse, der Name des deutschen Versanddepots und nicht nur der Kundenname angegeben.
Die Rechnungsadresse ist normalerweise die schweizer Adresse des Kunden.
Als Onlinehändler die Umsatzsteuer erstatten
Kein Händler in Deutschland ist verpflichtet, die bezahlte Umsatzsteuer zu erstatten, nur weil die Waren ausgeführt werden. Bei Kunden aus der Schweiz, ist das jedoch möglich. Die gesetzliche Grundlage bei Warenausfuhr aus der EU erlaubt es diese Erstattung als Service anzubieten.
Mit der Umsatzsteuerbefreiung kann ein Händler einen hohen Preisvorteil anbieten, der ihn selbst nur sehr wenig kostet.
Statt die Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen, kann bei Ausfuhr aus der EU eine umsatzsteuerfreie Rechnung gebucht werden und die ursprünglich vom Kunden bezahlte Umsatzsteuer, diesem erstattet werden.
Wie geht die Erstattung für mich als Händler?
- Zunächst wird eine Rechnung mit Umsatzsteuer an den Kunden außerhalb der EU gestellt.
- Rechnungsadresse ist die Adresse in der Schweiz. Auch die deutsche Lieferadresse kann dabei auf der Rechnung stehen.
- Die Ware wird an eine deutsche Lieferadresse versendet, das unterscheidet sich nicht von einer Sendung an deutsche Kunden.
- Schweizer Kunden holen die Sendung bei der deutschen Lieferadresse ab.
- Manche Kunden aus der Schweiz wollen keine Mehrwertsteuererstattung, weil ihnen der Aufwand zu hoch ist.
- Kunden aus der Schweiz, die gern die Mehrwertsteuer erstattet bekämen, müssen die Ware innerhalb von drei Monaten nach Rechnungsstellung aus Deutschland ausführen. Die Ausfuhr muss vom deutschen Zoll bestätigt werden.
- Kunde holt die Sendung bei der Lieferadresse
- Kunde muss die Rechnung bei sich führen (entweder vorher ausgedruckt oder der Sendung beiliegend)
- Kunde geht mit Ware und Rechnung zum deutschen Zoll und lässt sich mit einem Stempel die Ausfuhr bestätigen.
- Kunde sendet die Rechnung mit Ausfuhrstempel an den Händler.
- Bekommt man als Händler von Kunden aus der Schweiz, die Rechnung mit Ausfuhrstempel wieder zurück, dann ist diese bares Geld wert.
- Wurde die Ware so ausgeführt, kann der Händler diese abheften und eine neue Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen. Dem Finanzamt gegenüber erklärt der Händler, dass er für diese Rechnung keine Umsatzsteuer schuldet.
- Statt nun dem Finanzamt die 7% oder 19% als Umsatzsteuer zu bezahlen, kann der Händler diesen Betrag dem Kunden aus der Schweiz erstatten.
Erstattung aus Sicht des Finanzministeriums
Das Finanzministerium hat ein Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung hierzu herausgegeben. Im Merkblatt steht unter anderem:
„Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für den Unternehmer. Wenn dieser die Voraussetzungen erfüllt, kann er Drittlandskäufern einen Preisnachlass in Höhe der Umsatzsteuer anbieten. Es empfiehlt sich daher für den Unternehmer, die Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, denn dann kann er dem Käufer ohne erhebliche eigene Aufwendungen einen ins Gewicht fallenden Preisvorteil verschaffen. Die Höhe des Preisnachlasses ist daher Bestandteil des zwischen Unternehmer und Käufer abgeschlossenen Kaufvertrages.“
Erstattung aus Sicht des deutschen Zolls
Der Zoll ist nicht für die Umsatzsteuerbefreiung des Händlers zuständig, die Umsatzsteuer wird nicht dem Zoll geschuldet.
Der Zoll ist jedoch verantwortlich für die Bescheinigung der Ausfuhr. Dazu erklärt der Zoll unter tax-free-Einkauf, wie und in welchen Fällen, die Ausfuhr bescheinigt wird.
Lohnt sich das für mich als Händler?
Insbesondere bei Waren mit 19% Mwst kann ein Preisunterschied in dieser Höhe den Kauf beeinflussen.
- Wenn die Mitbewerber überwiegend erstatten, sind die eigenen Waren für Kunden außerhalb der EU sehr teuer.
- Erstatten die Mitbewerber nicht, so kann man als Händler , der erste sein, der sehr viel Preisnachlass bieten kann.
Beispiele von Händlern, die die Mehrwertsteuererstattung anbieten und der Anleitung des Vorgehens:
- amazon und Mehrwertsteuerrückerstattung
- autodoc.de, Info zur Mehrwertsteuerrückerstattung
- louis.de Mehrwertsteuererstattung über einen Zwischenanbieter
Mehrwertsteuerrückerstattung aus Kundensicht
Wie schon berichtet, wir sammeln die Antworten von Firmen auf unsere Anfrage nach der Mehrwertsteuerrückerstattung auf unserer Webseite unter:
https://www.miradlo.de/firma
Im Artikel Wie funktioniert die Mwst-Rückerstattung in einem Onlineshop erklären wir es aus Kundensicht.
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