Als Service für unsere Kunden fragten wir lange die Händler bezüglich Mehrwertsteuerrückerstattung an, um die wir gebeten werden. Wir kontaktierten außerdem alle deutschen Firmen, von denen Sendungen bei unserer Lieferadresse ankommen. Dieser Artikel enthält Informationen die teils in 2024 aktualisiert wurden.
Wir hatten nach einigen Jahren viele tausend Firmen angefragt, wer nicht zum Thema Mehrwertsteuerrückerstattung auf unserer Seite erscheinen wollte, dessen Daten entfernten wir selbstverständlich.
Da wir das Versanddepot nicht mehr betreiben, haben wir auch diesen Service eingestellt, die Antworten sind jedoch nach wir vor, teils lesenswert. Den Artikel haben in 2024 nochmal aktualisiert.
Wer sind die Onlinehändler
Die 1000 Top-Onlineshops waren 2018 laut eines Artikel Händler, die mindestens 6 Millionen € Umsatz hatten. Corona hat den Onlinehandel gestärkt, die Inflation die Preise erhöht, inzwischen ist sicher ein noch höherer Umsatz nötig.
Bei uns waren sowohl bei der Lieferadresse, wie auch im Paketshop einige führend. Die unangefochtene Nummer 1 bei allem war und ist amazon.
Insgesamt wird zu 70% Kleidung auch 2023 online bestellt, alles andere folgt danach.
Insofern liegen otto.de und zalando.de mit großem Abstand vor den weiteren wohl knapp 400.000 Online-Shops.
Händler ohne eigenen Shop
Bei miradlo waren und sind in dem Bereich, den wir noch beurteilen können, 67 % aller deutschen Onlineshops nicht mit eigenem Shop online. Diese 2/3 sind nur in Portalen vertreten, manche nur in einem, z.B. ebay. Andere sind in mehreren Portalen aktiv, aber weiter ohne eigenen Shop.
Nach meinem Eindruck gibt es mehrere Punkte, die für die Anbieter gegen den eigenen Shop sprechen:
- Bezahlsystem
- DSGVO
- Widerrufsabwicklung
- Werbung
Zusammengefasst sind es bürokratisch-juristische Hürden, so dass viele lieber ein Portal nutzen und sich um diese Themen nicht kümmern müssen.
Wie viele Shops bieten Mwst-Erstattung an?
Nur etwa 1% der Firmen bietet eine teilweise Mehrwertsteuererstattung an, dazu gehört amazon. Da amazon selbst erstattet, ein großer Teil der Verkäufe jedoch über andere Firmen, sogenannte Marketplace-Händler erfolgt, wird häufig nicht erstattet.
Von amazon abgesehen bezieht sich die teilweise Mwst-Rückerstattung fast immer darauf, dass Händler zwischen dem Kauf im eigenen Shop und den Bestellungen über ebay oder amazon unterscheiden. Die Gebühren des Händlers bei ebay, amazon oder anderen werden bei einer Erstattung und dem niedrigerem Kaufpreis nicht erstattet.
Mehrwertsteuer-was-für-ein-Ding?
Wir wissen nicht sicher, ob manche Händler nicht antworten wollten oder ob sie überfordert waren mit Kontaktanfragen. Auf Grund der Rückfragen von Händlern, wissen wir, dass das System der Mehrwertsteuerrückerstattung bei Online-Händlern außerhalb Baden-Württembergs wenig bekannt ist. Manche Händler schrieben uns nach einigen Monaten, dass sie nun Mehrwertsteuer erstatten.
Etwa 9% der von uns angefragten Händler erstatten die Mehrwertsteuer bei Ausfuhr. Meist sind das die größeren Onlineshops, die allgemein bekannt sind.
Unterschied Onlineshops allgemein und bei Lieferadresse
Manche Kategorisierung nach Themen von Onlineshops ist fraglich und nicht vergleichbar. Früher war amazon ein Buchhandel, inzwischen ist amazon ein Anbieter, der über die zusätzlichen Händler fast alles führt.
Vor allem Portale, aber auch einige größere Shops können nicht direkt einer Kategorie zugewiesen werden. Bei miradlo machte Kleidung nur rund 10% der Käufe aus, das ist weit entfernt von den 70% die es wohl am Gesamtumsatz ausmacht.
Bei uns waren die Kategorien Kfz sowie Haus und Garten die stärksten einzelnen Bereiche. Nicht alles konnten wir zuordnen, manch ein Kauf bei amazon, konnte alles enthalten und war nicht eindeutig. Sicherlich gab es trotzdem klare Tendenzen, dass nicht alles bei Lieferadressen gekauft wird.
Viele Kunden aus der Schweiz bevorzugen bei Kleidung sicherlich die Geschäfte vor Ort. Dagegen ist das Angebot an Kfz-Teilen und teils auch Haus- und Gartenartikeln vor Ort nicht so umfangreich, da lohnt sich der Onlineshop.
Die Top-10 der Onlineshops bezogen auf den Umsatz in Deutschland sind
amazon, otto, zalando, mediamarkt, notebooksbilliger, lidl, bonprix, cyberport, saturn und alternate.
Bei unserer Lieferadresse folgten nach amazon, atp-autoteile.de und autodoc.de, dann zalando und asos doch danach wieder kfz-Anbieter und auch Nahrungsergänzungsanbieter waren unter den 10 beliebtesten Händlern.
Antworten zur Frage nach Mwst-Erstattung
Viele antworteten freundlich und ausführlich. Manche schrieben knapp aber eindeutig. Zuweilen fragten sie nach, sie wüssten nicht worum es geht.
First-Level-Support-Mails
Einige nutzen wohl ein automatisiertes System, was nicht ganz klappte. Es kam immer wieder vor, dass es zunächst eine automatische Antwort gab, die meldete, man kümmere sich. Die nächste Nachricht war, wie zufrieden man mit der Antwort gewesen sei, nur die Antwort fehlte.
Der First Level Support ist automatisiert und spart oft Zeit, wenn Standards automatisiert abgearbeitet werden. Wenn es jedoch keine Antwort gibt vor der Rückfrage wie zufrieden man mit dem Kontakt sei, ist es schon sehr schräg.
Händler unterscheiden Portale
Viele angefragte Händler unterscheiden bei der Mehrwertsteuererstattung ob über deren eigenen Onlineshop gekauft wird oder über ein Portal wie amazon oder ebay. Im eigenen Shop sind sie deutlich großzügiger als beim Verkauf über andere Anbieter.
Mittlerweile wächst die Zahl der Portale, Kaufland, Otto, manomano, sie allen haben überwiegend andere Händler und nur ein kleiner Teil sind eigene Angebote.
Händler, Lieferadressenpakete und Mehrwertsteuer
Wir sprachen nur diejenigen Lieferanten an, bei denen wir eine Händlerwebseite finden konnten. Absender, bei denen wir keine Firma zuzuordnen war, die keinen Onlineshop hatten oder Händler, die nur bei amazon oder ebay vertreten sind, fragten wir nicht an.
Wir erklärten im unserem Anschreiben worum es geht und verweisen auf unseren Blogbeitrag Mehrwertsteuer erstatten als Service für Kunden die Waren aus der EU ausführen, der ergänzende Informationen enthält.
Da wir als deutsche Lieferadresse mit Abholung in Konstanz auf die Händler zugingen, ging es nicht um die Lieferung in die Schweiz. Viele unserer Kunden bestellten nur deshalb an eine Lieferadresse, weil Händler nicht in die Schweiz lieferten. Nicht alle Händler lasen, unser Anschreiben.
Unqualifizierte Antworten zur Rückerstattung
Wir erklärten genau was wir, warum anfragten. Trotzdem bekamen wir von einigen Firmen unglaubliche Antworten, wie nachstehende Beispiele zeigen. Die Texte sind Zitate aus Mailantworten. Wir reagierten nach einiger Zeit nur noch auf konkrete Rückfragen, ansonsten nicht mehr. Wir lasen jedoch jede Antwort und dachten uns so manches. Zu den untenstehenden Antworten, kommentieren wir, was wir sonst nur dachten. In den Antworten der Händler ließen wir die Schreibweise 1:1 so stehen.
- „Wir liefern nicht in die Schweiz“
- Genau, deshalb haben unsere Kunden ja auch an eine deutsche Lieferadresse bestellt.
- „Unseren schweizer Kunden berechnen wir bei Lieferung dorthin keine Mehrwertsteuer“
- Wir fragten bezüglich Lieferung nach Deutschland und Ausfuhr aus der EU.
- „wir sind zur Mehrwertsteuerrückerstattung verpflichtet.“
- Nein, eben nicht, die Mehrwertsteuererstattung entsteht, weil Händler Rechnungen ohne Mwst ausstellen können, wenn sie einen Nachweis haben, dass die Waren ausgeführt wurden. Händler müssen dann die Umsatzsteuer nicht abführen und können diese daher ihren Kunden vergüten.
- „bitte senden Sie uns keine weiteren Anfragen und Informationen. “
- Alles klar, schade, dass Fragen nicht erwünscht sind. Unsere Infos dazu bezogen sich ausschließlich auf den Hintergrund der konkreten Frage: „Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihre Firma die Mehrwertsteuer für Kunden aus der Schweiz zurückerstattet?“
- „die Ausgangsrechnungen in die Schweiz werden bereits netto erstellt, somit kann keine Mwst Steuer Erstattung erfolgen.“
- Hm, nun, die Ausgangsrechnung an eine deutsche Lieferadresse wurde logischerweise inklusive Mehrwertsteuer erstellt, da es ja noch keinen Nachweis einer Ausfuhr in die Schweiz gibt.
- „wir stellen die Rechnungen an deutsche Lieferstandorte mit Mehrwertsteuer aus. Ihr Kunde müßte die Mehrwertsteuer an der Grenze zurückfordern.“
- An der Grenze? Aha, das Finanzamt hat keinen Sitz an der Grenze und das Finanzamt zahlt auch keine Umsatzsteuer aus. Das Finanzamt verlangt nur keine Umsatzsteuerzahlung des Händlers, wenn dieser nachweist, dass die Waren aus der EU ausgeführt wurden.
- „wir erstatten die Mehrwertsteuer der Schweizer Kunden. Dies gilt allerdings nur für den stationären Handel, aktuell liefern wir mit unserem Onlineshop nicht in die Schweiz.“
- Stationär geht, Lieferadresse macht ihr nicht, so weit so klar. Nach Lieferung in die Schweiz haben wir nicht gefragt.
- „ich glaube das wir mit Ihnen keinerlei Geschäftsbeziehungen führen, daher auch Sie keinerlei Interesse daran haben können das Sie uns solch einen Frage stellen. Bitte nehmen Sie uns aus den Emailverteiler.“
- Nicht mit uns, sondern mit unseren Kunden, daher fragen wir in unserer Mail: „Unsere Kunden fragen uns häufig, welche Händler die Mehrwertsteuer erstatten.“
- „wir beliefern auch keine Packstationen, Paketshops oder ähnliches da unsere Produkte fast ausschließlich Gefahrgüter sind.“
- Wir sind keine Packstation oder ein Anliefer-Paketshop. Von Ihnen kamen schon zahlreiche Sendungen bei uns an. Aber offenbar ist Ihnen das nicht klar.
- „es ist verboten, Unternehmen einfach anzuschreiben“
- Es ist verboten unverlangte Werbemails zu versenden, so weit so klar. Wir sind eine lokale Lieferadresse vor Ort. Wir könnten, selbst wenn wir wollten, nichts anbieten, was einem Händler in Deutschland weiterhilft. Daraus folgt, das hier kann keine Werbemail sein.
- „Im Austausch mit unseren Kunden in der Schweiz wird die Ware ohne Mehrwertsteuer berechnet, so dass keine Depotsendungen mit Mehrwertsteuerrückerstattungen stattfinden.“
- Wir fragten jedoch nicht nach Lieferungen in die Schweiz.
- „unsere Ausfuhren in die Schweiz werden über eine eigene Fiskalvertretung abgewickelt, d. h. unseren Kunden in der Schweiz wird die schweizer Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt, somit kommt die von Ihnen angebotene Abwicklungsform aktuell für uns nicht in Betracht.“
- Nun, wir fragen eingangs unserer Mail: „Wir sind ein Versanddepot in Konstanz, Deutschland, das Sendungen für schweizer Kunden annimmt.“
- „Wir verkaufen fur Schweiz nicht“
- So so, nun, nicht in die Schweiz, aber was Kunden mit den Waren nach Kauf machen, entscheiden diese selbst.
- „löschen Sie sofort unsere persönlichen Daten nach DSGVO“
- Wir nehmen den Absender, suchen uns den Onlineshop und dessen Geschäftsdaten und schreiben an diese Unternehmens-E-Mail. Wir haben keine persönlichen Daten, die wir löschen könnten.
- „wir erstatten generell die MwSt. nicht, da wir nicht in die Schweiz bzw. an Schweizer Kunden verkaufen. Wir haben einen Vertrieb ausschließlich für Deutschland und Luxemburg.“
- Nicht an Schweizer Kunden, nun, das hat nicht geklappt…
- „Wir lassen sie abmahnen, falls wir noch eine eMail von Ihnen bekommen.“
- Wir planen sicher keinen weiteren Kontakt bei solchen Antworten. Für was wir allerdings abgemahnt werden sollen, blieb unklar.
Bei solchen und ähnlichen Antworten, gehen wir davon aus, dass keine Mehrwertsteuer erstattet wird. In manchen Fällen entfernen wir selbstverständlich auch den öffentlichen Eintrag auf unserer Firmen-Mehrwertsteuerrückerstattungs-Übersichtseite.
Eine Antwort auf „Händler und Antworten zur Mehrwertsteuerrückerstattung“
Der Artikel enthält aktuelle Zahlen in 2024 aktualisiert zum Onlinehandel, den erfolgreichsten Händlern, Umsätzen usw.