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Anekdoten und Wissenswertes rundum Onlinehandel, Onlineshops den Einkauf im Internet

  • Ausfuhrschein soll elektronisch werden und den Grenzverkehr entlasten

    Ausfuhrschein soll elektronisch werden und den Grenzverkehr entlasten

    Noch sieht man oft den grünen Ausfuhrzettel an den Kassen, insbesondere in den Geschäften in der Innenstadt von Konstanz, die diese Ausfuhrscheine direkt an der Kasse ausfüllen.

    Im März 2024 gibt es noch immer keinen digitalen „grünen Zettel“.

    Ausfuhrschein evtl bald nur noch Altpapier, weil elektronisch,statt manuell? - Lieferadresse miradloFür viele Konstanzer ein Ärgernis, denn wenn sie dachten an der passenden Kasse mit kurzer Schlange zu stehen, dann nervt es wenn vor ihnen für mehrere Kunden mit kleinen Einkäufen ein Zettel ausgefüllt werden muss. Geschickter löst das beispielsweise Karstadt (auch schon früher als es noch Hertie war) mit den Ausfuhrscheinen an der Information. Der Durchsatz an der Kasse unterscheidet dann nicht nach denen, die einen Ausfuhrbeleg wollen und anderen Kunden.

    Am Zoll war es von Mitte September bis Mitte Oktober ruhiger, da in dieser Zeit nur für Einkäufe aus Ladengeschäften auch Ausfuhrstempel gewährt wurden. Die Belastung hierdurch hatte durch die Verweigerung von Ausfuhrstempeln für Onlineeinkäufe deutlich abgenommen. Doch mittlerweile wird die Ausfuhr im persönlichen Reiseverkehr auch wieder für Einkäufe aus dem Onlinehandel bestätigt.

    Der Aufwand für die Ausfuhr ist erheblich, der Einkauf, der Kassenzettel, der auszufüllende Ausfuhrschein, der abzustempelnde Ausfuhrbeleg, irgendwann zurück ins Geschäft zur Auszahlung der Mehrwertsteuer für Waren die bescheinigt ausgeführt wurden. Dieser Aufwand ist einigen Schweizern die Ersparnis nicht wert. Und doch bleiben viele, die am Zoll abgefertigt werden müssen.

    Euro, Schweizer Franken, Währung, Wechselkurs, € - CHFLösungen werden gesucht, eine wäre sicherlich die Praxisänderung keine Onlineeinkäufe mehr zu berücksichtigen, gewesen, doch diese wurde ja wieder zurück gezogen. Immer wieder im Gespräch ist auch die Bagatellgrenze, die nicht für jeden kleinen Betrag eine Mehrwertsteuerrückerstattung ermöglichen soll. Fernab hiervon wäre eine elektronische Verarbeitung schon eine große Erleichterung.

    Spätestens ab 2018 elektronische Ausfuhrscheine

    Mitte 2016 bis 2017 könnte eine Pilotphase starten, spätestens 2018 dann der Regelbetrieb eines automatisierten Verfahrens zur Mwst-Erstattung, wurde auf einer Pressekonferenz vor kurzem berichtet.

    Der deutsche Zoll würde sich über eine baldige Einführung natürlich freuen. Allerdings befürchtet man dort, dass es knapp werden könnte mit „spätestens ab 2018“. Denn erst nach der Ausschreibung und der Entscheidung für ein umsetzendes Unternehmen könne konkret besprochen werden, wie eine Umsetzung aussehen soll. Daran anschließend kommt die Entwicklung, dann eine Testphase und erst danach könnte eine Einführung beginnen.

    Die Unternehmensförderung der IHK Hochrhein-Bodensee steht für den Einzelhandel und erhofft sich schon früher die Umsetzung um den Einzelhandel zu stärken.

    Die IHK äußerte sich dagegen nicht zur zeitweise gestoppten Mehrwertsteuerrückerstattung für den Onlinehandel. Das betraf vor allem   Lieferadressen in der Region, die kürzlich ihre Geschäfte schon aufgegeben hatten und online nicht mehr erreichbar waren. Doch umgehend mit der Wiedereinführung Mitte Oktober, kamen auch die zurück, die vor allem auf die Mwst-Rückerstattung gesetzt hatten. Ob es wohl zu wenige waren, um relevant zu sein, oder ob die IHK schon andere Informationen hatte, ist nicht bekannt. Jedenfalls hatte sie sich nicht dazu geäußert.

    Mehrwertsteuerrückerstattungsformular - grüner Ausfuhrzettel - Ausfuhrschein nicht mehr für Lieferadressen-SendungenWie genau das Verfahren sein soll, ist noch nicht klar, es wird auf jeden Fall europaweit ausgeschrieben und auch wer wieviel davon bezahlt ist noch unklar. Die ganz kleinen Händler im Hinterland sollen jedoch auch nach Verfahrenseinführung noch weiter grüne Zettel ausfüllen können.

    Voraussichtlich wird der Einkaufstourismus als Ganzes auch weiterhin blühen. Zwar überlegen die Schweizer mit längeren Öffnungszeiten zu punkten, aber mancher Einkaufstourist überlegt kaum noch, ob ein Produkt tatsächlich sehr viel günstiger in Deutschland zu haben wäre.

     

  • Ausfuhr mit Mehrwertsteuererstattung – alles wieder wie gewohnt

    Ausfuhr mit Mehrwertsteuererstattung – alles wieder wie gewohnt

    Es war nur eine Episode. Gut einen Monat gab es keinen Ausfuhrstempel am Zoll für Waren die über einen Onlineshop gekauft wurden. Doch seit rund einer Woche, ist alles wieder wie zuvor.

    Nach unserem ersten Beitrag hierzu, habe ich mittlerweile nochmal mit dem Zoll gesprochen. Bei einigen Punkten war ich bis dahin noch unsicher, jetzt ist alles klar, vom Zoll gab es Fakten.
    Alle Änderungen der Regelung vom September sind zurück genommen und seit dem 14. Oktober 2015 gilt wieder der vorherige Stand.
    Dieser Stand besagt: im persönlichen Reiseverkehr sind Ausfuhrstempel möglich.

    Onlinekauf mit Rechnung

    Passt. Großes Paket in schickem Auto. Onlineshop und Mwst bei der deutschen Lieferadresse miradlo Versanddepot, KonstanzBei Onlinekäufen mit einer Rechnung auf der bereits alle Angaben zur Person enthalten sind, genügt diese um sich die Ausfuhr bescheinigen zu lassen. Der Zoll benötigt eine Rechnungsadresse in der Schweiz auf der Rechnung und es muss nachvollziehbar sein, dass es um Privatkäufe geht.

    Ist das geklärt, so bestätigt der Zoll die Ausfuhr direkt auf der Rechnung. Mit der Rechnung der bestätigten Ausfuhr, bieten viele Onlinehändler die Mehrwertsteuerrückerstattung an. Weiterhin gilt auch, dass kein Händler verpflichtet ist, die Mwst zu erstatten. Deshalb möglichst schon vorm Kauf mit dem Händler klären, ob eine Erstattung möglich ist.

    Beim Kauf in örtlichen Läden ist bei einer vollständigen Rechnung, ebenfalls kein Ausfuhrschein nötig. Der deutsche Zoll verlangt keine bestimmte Form, ob es eine vollständige Rechnung gibt, einen grünen Ausfuhrschein oder ein anderes Dokument mit allen Angaben, ist unerheblich.

    Liegt nur ein Kassenzettel ohne Adressangaben vor, dann ist ein weiteres Dokument nötig, auf dem alle verlangten Angaben stehen, in solchen Fällen ist weiter ein grüner Ausfuhrzettel oder ähnliches nötig.

    Gewerbliche Ausfuhr

    Es passen erstaunlich große Pakete in ein schickes Auto, ganz unabhängig von Ausfuhrstempeln - Lieferadresse miradlo VersanddepotAuch an der gewerblichen Ausfuhr hat sich zu früher nichts geändert. Gewerbliche Ausfuhren konnten noch nie mittels Ausfuhrstempel des Zolls von der Mehrwertsteuer befreit werden. Das gilt genau so auch weiterhin. In wie weit Steuerersparnisse anderer Art für Gewerbetreibende möglich sind, müssen diese mit den zuständigen Finanzämtern klären.

    PS: Erstaunlich was so alles in solch ein schickes Auto passt…

  • Mehrwertsteuerrückerstattung im Onlinehandel ist zurück – Ausfuhrstempel

    Mehrwertsteuerrückerstattung im Onlinehandel ist zurück – Ausfuhrstempel

    Es hielt gerade einmal rund einen Monat, dass der deutsche Zoll die Ausfuhrstempel verweigerte. In den ersten Tagen schien das alles jetzt längerfristig zu sein, der deutsche Zoll erklärte, es sei jetzt eine bundesweite Regelung, das schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft Seco fand keinen Punkt der gegen die Regelung spricht.

    Einige Anbieter schlossen mal eben kommentarlos ihre ganze Website, manche überlegten zu klagen, aber laut Auskunft der Behörden wäre es schwer gewesen eine rechtliche Handhabe gegen die Entscheidung zu finden.

    Persönliche Ausfuhr bekommt wieder einen Ausfuhrstempel

    Umso erstaunlicher, dass die Seiten des deutschen Zolls jetzt durchaus in gewissen Fällen die Mehrwertsteuerrückerstattung im Onlinehandel ganz klar für möglich halten:

    Internet-Versandhandel im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

    Ausfuhrstempel wieder möglich bei Ausfuhr in die Schweiz, trotz deutscher Lieferadresse Mehrwertsteuerrückerstattung möglichDie Nachricht erreichte uns erst heute abend, wir interpretieren die Informationen hierzu. Rechtlich verbindlich ist nur, was auf der Seite des deutschen Zolls hierzu steht.

    Grundlage der Regelungen zur möglichen Mehrwertsteuerrückerstattung nach Ausfuhr in die Schweiz bildet Paragraph 6 des Umsatzsteuergesetzes. (Die Mehrwertsteuer ist eine Umsatzsteuer, offiziell gibt es den Begriff Mehrwertsteuer im deutschen Gesetz nicht.)

    Umsatzsteuergesetz (UStG)  § 6 Ausfuhrlieferung

    Der deutsche Zoll gibt Beispiele, mit und ohne Nutzung einer deutschen Lieferadresse, wann ein Ausfuhrstempel gewährt wird und verweist auf das Gesetz.

    Im Moment noch unter dem Vorbehalt, dass unsere Interpretation korrekt ist, sieht es wie folgt aus:

    Kauf über den Ladentisch

    Käufer mit schweizer Rechnungs- und Lieferadresse, kauft selbst irgendwo in Deutschland am Ladentisch, er kann sich immer die Ausfuhr bescheinigen lassen.

    Der Händler kann mit der bescheinigten Ausfuhr entscheiden, dem Käufer die gezahlte Mehrwertsteuer rückzuerstatten. (Weiterhin gilt kein Händler ist verpflichtet die Mehrwertsteuer zu erstatten, deshalb immer mit dem Händler klären, wie er es handhabt.)

    Kauf über eine deutsche Lieferadresse

    Apelina unserer deutschen Lieferadresse in Konstanz im Gegenlicht - miradlo versanddepotKäufer mit schweizer Rechnungsadresse kauft im Onlinehandel und lässt die Ware an eine Lieferadresse in Konstanz senden.

    Der Zoll schreibt:
    Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz möglich; kein Fall des § 6 Abs. 3a Umsatzsteuergesetz

    Beim Prüfen der beiden genannten Absätze scheint es um die Unterscheidung des persönlichen Reiseverkehrs zu gehen. Voraussichtlich wird hiermit zwischen gewerblicher und persönlicher Ausfuhr unterschieden.

    Für alle privaten Käufer mit schweizer Rechnungsadresse würde es bedeuten, sie würden wie bis vor kurzem wieder jede Ausfuhr bescheinigt bekommen.

    Für gewerbliche Käufer hieße es, ihnen wird die Ausfuhr nicht bescheinigt, sie können sich also keine Mehrwertsteuerrückerstattung vom Händler erhoffen.

    So weit mal die erste Einschätzung. Wir werden so schnell wie möglich berichten, ob diese Einschätzung so vollständig korrekt von uns interpretiert wurde.

  • Grenzüberschreitende Pakete, verbeulte Päckchen und Onlinehändler die ihren Versand auslagern

    Grenzüberschreitende Pakete, verbeulte Päckchen und Onlinehändler die ihren Versand auslagern

    Bei unserer Lieferadresse kommen die verschiedensten Sendungen an. Viele Pakete kommen aus Deutschland, aber grenzüberschreitende Pakete mit und ohne Verzollungsinformationen sind keine Seltenheit.

    Auffällig z.B. bei Amazon-Paketen ist die Professionalität der Verpackung. Die Verpackungen nutzen die Maße der Paketgrößen von Zustelldiensten optimal aus, und liegen fast immer gerade an der Obergrenze, so dass gerade noch der günstigere Preis möglich ist. Auch das Innenleben ist meist perfekt und besteht überwiegend aus leicht und günstig zu entsorgender Pappe und Papier. (Wobei Verpackungsentsorgung bei uns für alles außer Europaletten gratis ist.)

    Paket mit tollem Aufdruck, der für den Inhalt wirbt- miradlo Versanddepot Auch die Zustelldienste unterscheiden sich deutlich. Einerseits gehört ein bisschen Glück dazu, dass ein professioneller Zusteller ausliefert. Aber auch die Gesamtorganisation ist unterschiedlich effektiv. Rücksendungen über DHL werden ebenso schnell und einfach eingescannt und ein Beleg über die Annahme gedruckt, wie es bei der Annahme klappt. Hermes dagegen ist prima bei der Anlieferung, bei Rücksendungen müssen die Zusteller vieles von Hand ausfüllen.

    Päckle mit Unfall, Grenzpaket aus UK - Inhalt war erstaunlicherweise unbeschädigt - miradlo VersanddepotDeutlich unterscheiden sich Sendungen von privaten oder halb-privaten Anbietern, die über Portale wie ebay anbieten. Oft sieht man da irgendeinen eher unpassenden Karton, der mit viel Klebband gerade so an die Sendung angepasst wird.

    Schäden bei professionell verpackten Sendungen gibt es fast nie, auch nicht bei zerbrechlichen Inhalten. Bei anderen Paketen gibt es häufiger vom Zustelldienst nach-verpackte und entsprechend markierte Sendungen und insgesamt sind verbeulte Päckchen schon immer wieder zu finden.

    Wer nicht nur privat versendet, sollte sich daher überlegen, zumindest den Versand auszulagern und einem professionellen Anbieter zu überlassen. Manche Verpackung ist eher ein Hingucker, andere führt eher zu Sorgen um den Inhalt.

    Fulfillment für alle Aufgaben rundum den Versand

    Kartonentsorgung bei unserer Lieferadresse gratis - miradlo Versanddepot Rollwagen voll AltpapierKleinere Onlinehändler müssen ihren Versand nicht selbst organisieren und übernehmen. Teils wird sich das auch kaum lohnen, wenn sie für kleinere Mengen die gesamte Logistik selbst aufbauen. Daher gibt es Fulfillment-Anbieter, die Teile oder gar alle Aufgaben in diesem Zusammenhang übernehmen.

    Die größeren Logistikpartner bieten hierfür ein Gesamtpaket an, was teils nicht nur die Steuerung aller Verkaufskanäle wie Webshop, ebay usw. bündelt, sondern Waren, Versand und sogar den Kundenkontakt übernimmt.

    Eine solche Alternative bieten größere Anbieter, wie z.B. Amazon-Versand, die die Waren und den Versand  an die Endkunden übernehmen.

    Auch DHL-fulfillment bietet einen Rundum-Service an, der alle Vertriebswege abdeckt.

    Neu hinzu kommt jetzt Hermes Smartful, die ebenfalls von Wareneingang bis Entsorgung alles übernehmen. Logistik und Auslieferung macht Hermes ja schon länger, diesen Teil können sie daher sicherlich.

    t3n berichtete über Hermes und verweist auf einen älteren Beitrag zu einer Übersicht diverser Fulfillment-Anbieter.

  • Keine Mehrwertsteuerrückerstattung im Onlinehandel stört nicht Freihandelsabkommen CH-D

    Keine Mehrwertsteuerrückerstattung im Onlinehandel stört nicht Freihandelsabkommen CH-D

    Wir schrieben ja bereits über die neue Praxisanweisung des Zolls „Keine Mwst-Rückerstattung am Zoll zur Schweiz bei Paketen über eine deutsche Lieferadresse“ und ergänzend berichteten wir „Zoll antwortet direkt auf Anfrage wegen abgelehnten Ausfuhrbestätigungen.

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

    Freihandelsabkommen CH-EU

    Ausfuhrschein nur noch für lokalen Handel - Mehrwertsteuerrückerstattung bei Ausfuhr aus D nach CH - miradlo Versanddepot - Die LieferadresseDas schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft Seco wollte diesbezüglich prüfen, ob diese Regelung gegen das Freihandelsabkommen CH-EU verstößt.

    Gestern antwortete mir nochmals jemand von der Pressestelle Singen des deutschen Zolls. Ich hatte in meiner Antwort das Freihandelsabkommen erwähnt.

    Die fachlich für diese Thematik zuständige Bundesfinanzdirektion Nord in Hamburg habe bereits vor Herausgabe der Praxisänderung rechtlich geprüft, ob diese neue Regelung möglicherweise gegen das Freihandelsabkommen CH-EU verstoße. Sie kam zum Ergebnis, dass das Freihandelsabkommen inhaltlich nicht betroffen sei. Freihandelsabkommen haben die Beseitigung von Zöllen und sonstigen Handelshemmnissen zum Gegenstand. Die nunmehr getroffene Entscheidung beträfe aber allein die Frage, inwieweit im Anschluss an Internet-Versandhandelsgeschäfte durch den Abnehmer/Käufer durchgeführte Beförderungen, von der in Deutschland zu erhebenden Umsatzsteuer als steuerfreie Ausfuhrlieferung befreit werden können.

    An einer Stelle las ich mittlerweile, das schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, sei bereits zu dem selben Ergebnis gekommen. Eine Quelle in der Presse erschien mir nicht hinreichend, daher fragte ich auch dort selbst nach. Auch hier bekam ich innerhalb eines Tages eine Antwort:

    Das SECO hat von den geänderten Regelungen der deutschen Steuerbehörden bezüglich der Bescheinigung der Ausfuhr von im Internet bestellten Waren aus Deutschland Kenntnis genommen.

    Unsere Abklärungen haben folgendes ergeben:

    • Aufgrund der bisher vorliegenden Informationen gehen wir nicht davon aus, dass die neue Praxis das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verletzt.

    • Das Freihandelsabkommen schafft weder einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung der deutschen Umsatzsteuer bei der Ausfuhr noch lässt sich daraus eine Verpflichtung ableiten, für Reisende ein vereinfachtes MWST- Verfahren einzuführen oder es aufrecht zu erhalten.

    Was bedeutet das derzeit für die Ausfuhr?

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

    Derzeit wird Waren, die aus dem Internet-Versandhandel stammen vom deutschen Zoll keine Ausfuhr bescheinigt, die es bräuchte, um die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen.

    Wie diese Regelung im Alltag auf Dauer umgesetzt wird, wie unterschieden werden kann, ob etwas aus dem Outlet bei Stuttgart oder aus dem Onlinehandel stammt, das wird sich noch zeigen.

    Sehr angenehm fand ich die umgehenden Antworten, der schweizer und deutschen Behörden hierzu.

    Sobald wir weitere Informationen bekommen, werden wir hier berichten.

     

  • Zoll antwortet direkt auf Anfrage wegen abgelehnten Ausfuhrbestätigungen

    Zoll antwortet direkt auf Anfrage wegen abgelehnten Ausfuhrbestätigungen

    Gestern berichteten wir über die neue Praxisanweisung des ZollsKeine Mwst-Rückerstattung am Zoll zur Schweiz bei Paketen über eine deutsche Lieferadresse„. Die Berichte in der Presse waren ja auszugsweise, aber ich konnte keine vollständige Quelle der Handlungsanweisung finden, auch nicht auf der Webseite des deutschen Zolls.

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

    Mit Anfragen per E-Mail bei Behörden habe ich die verschiedensten Erfahrungen. Lange gab es Antworten auch auf E-Mails höchstens per Post auf Papier. In den letzten Jahren, bekam ich jedoch immer häufiger freundliche und klare Antworten auf meine Fragen. Meist dauert es einige Tage, dann jedoch klappt es. Daher schrieb ich auch gestern an E-Mail-Adressen des Zolls, die für mich hierfür zuständig sein könnten. Ich hoffte nach einigen Tagen eventuell eine Antwort.

    Der Zoll hat mich jedoch sehr positiv überrascht. Innerhalb von einer Stunde hatte ich zwei freundliche und erklärende Antworten. Das ist ein Top-Service, mit dem ich so nicht gerechnet hatte, deshalb auch hier noch einmal ein Dankeschön an die Mitarbeiter.

    Hinweis Für Fälle des Internet-Versandhandels kommt keine Steuerbefreiung in Betracht, da die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind: Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 3a Um- satzsteuergesetz gilt nur für Lieferungen, die der Ab- nehmer im persönlichen Reiseverkehr ausführt. „Ausfuhr im persönlichen Reiseverkehr“ setzt voraus, dass es sich regelmäßig um * Geschäfte über den Ladentisch handelt und * allein der Abnehmer die Beförderung des Liefer- gegenstands übernimmt. In Fällen des Internet-Versandhandels handelt es sich insbesondere auch nicht um Einkaufsfahrten, da der Ab- nehmer die Ware regelmäßig vom Drittland aus bestellt und sie auch bereits dort gekauft hat.An den Zollstellen hängt mittlerweile wohl der Hinweis, den ich als PDF vom Zoll zugesandt bekam, Wortlaut:

    „Hinweis
    Für Fälle des Internet-Versandhandels kommt keine Steuerbefreiung in Betracht, da die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind:
    Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 3a Umsatzsteuergesetz gilt nur für Lieferungen, die der Abnehmer im persönlichen Reiseverkehr ausführt.
    „Ausfuhr im persönlichen Reiseverkehr“ setzt voraus, dass es sich regelmäßig um

    • Geschäfte über den Ladentisch handelt und
    • allein der Abnehmer die Beförderung des Liefer-
      gegenstands übernimmt.

    In Fällen des Internet-Versandhandels handelt es sich insbesondere auch nicht um Einkaufsfahrten, da der Abnehmer die Ware regelmäßig vom Drittland aus bestellt und sie auch bereits dort gekauft hat.“

    In der E-Mail stand noch, dass das keine im Wortlaut rechtsverbindliche Auskunft ist, klar, sonst könnten Mitarbeiter ja nicht zeitnah antworten, sondern müssten ihre Antworten erst juristisch prüfen lassen.

    Laut der Pressestelle Singen des Zolls, wurde keine Pressemitteilung hierzu herausgegeben. Ergänzend wurden mir noch weitere Hinweise gegeben. Erstens, dass die Regelung nicht nur für den deutsch-schweizerischen Grenzraum gilt, sondern für das ganze Bundesgebiet. Eine zweite Ergänzung war, dass es bisher wohl an den zuständigen Stellen zur Abfertigung in der Praxis eine unterschiedliche Handhabung gab, weswegen eine einheitliche Regelung nötig wurde.

    Aus meiner Sicht ist es nachvollziehbar, dass ein einheitlicher Umgang nötig ist. Allerdings bezweifle ich, dass die Regelung genau so stehen bleibt, da noch viele Fragen offen bleiben.

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

    Von unseren Kunden weiß ich, dass es auch Bestellungen aus dem Handel in örtlicher Nähe zu Konstanz gibt. Nicht jeder Rechnung ist anzusehen, ob sie aus einem Ladengeschäft oder aus dem Onlinehandel stammt. Ich beneide die Beamten derzeit nicht, die damit tagtäglich umgehen müssen.

    Auch wenn die Regelung bundesweit gilt, so betrifft sie unterm Strich, wohl doch überwiegend den deutsch-schweizerischen Grenzraum, denn nur dort lohnt sich die Mwst-Rückerstattung, selbst dann, wenn bei Einfuhr ins eigene Land wieder versteuert werden muss. Die Steuersätze der anderen angrenzenden Länder sind ja eher höher als unsere in Deutschland.

    Alles in allem vermute ich, dass das noch nicht der abschließende Stand ist.

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

  • Keine Mwst-Rückerstattung am Zoll zur Schweiz bei Paketen über eine deutsche Lieferadresse

    Keine Mwst-Rückerstattung am Zoll zur Schweiz bei Paketen über eine deutsche Lieferadresse

    Bis letzte Woche hingen am deutschen Zoll zur Schweiz, nur die Hinweise, wie die Abwicklung bei der Ausfuhr von Waren aus Deutschland am zügigsten klappt:

    • Grenze in Konstanz-Kreuzlingen und Ausfuhrhinweise des deutschen Zolls, kein Hinweis auf LieferadressenHelfen Sie mit…
    • Ausfuhrkassenzettel
    • vollständig ausgefüllt
    • vorlegen mit
    • Name und Anschrift
    • Ausweis
    • unaufgefordert
    • vorzeigen und mitteilen,
    • wo sich die Waren befinden
    • Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    Denn bislang konnte nach Bescheinigung der Ausfuhr von Waren aus Deutschland in die Schweiz, oft die Mehrwertsteuerrückerstattung durch die deutschen Onlinehändler genutzt werden. Manch ein Anbieter einer deutschen Lieferadresse wirbt damit, dass er nicht nur die Erstattung abnehme, sondern darüber hinaus kostenlos Sendungen entgegen nehme. Kostenlos stimmt so natürlich nicht, denn alle Anbieter wollen an ihrem Service verdienen.

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

    vom 11.9.2015 bis 14.10.2015  gültige Praxisänderung

    Presse: Deutscher Zoll verweigert Ausfuhr bei Nutzen einer Lieferadresse - keine Mwst-RückerstattungDie Bundesfinanzdirektion Hamburg, die für Onlinehandel zuständig ist, habe am Freitag, den 11.9. eine nun gültige Praxisänderung heraus gegeben. Alle Zollstellen müssen sich zunächst an diese Regelung halten. Dabei sollen nur noch vor Ort gekaufte Waren unter die Ausfuhrregelung fallen. Diese Regelung betrifft den Bereich „Inanspruchnahme einer Mehrwertsteuerbefreiung durch Internethändler in der EU“.

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

    Die Presse in der Schweiz berichtet, z.B: 20 Minuten, SRF und PC Tipp, auf der Seite des deutschen Zolls, dagegen bisher noch keine Hinweise hierzu.

    Das Gesetz sei nicht ausführlich genug, um daraus abzuleiten, wie die Ausfuhr bei Lieferungen aus dem Onlinehandel zu regeln sei. Die Zollämter hätten daher seit zwei Jahren eine genauere Regelung gefordert. Wie ausführlich diese Praxisänderung auf den Onlinehandel eingeht und wie der Umgang sein soll, ist bisher wohl noch nirgends vollständig veröffentlicht. Auszugsweise soll die Praxisänderung wie folgt lauten:

    „Danach gilt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 3a UStG nur für Lieferungen, die der Abnehmer im persönlichen Reiseverkehr ausführt. «Ausfuhr im persönlichen Reiseverkehr» setzt voraus, dass es sich regelmässig um Geschäfte über den Ladentisch handelt…“

    Vorerst sollen wohl alle Rechnungen abgewiesen werden, die offensichtlich dem Onlinehandel entstammen. Das lässt Raum für weitreichende Spekulationen.

    Das schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft Seco kläre laut Radio SRF 1, ob diese Regelung gegen das Freihandelsabkommen CH-EU verstößt.

    Kunden aus der Schweiz, die online-Einkäufe, über eine deutsche Lieferadresse planen, können weiterhin einkaufen. Bei Waren, die sich vor allem wegen der Mehrwertsteuerrückerstattung lohnen, empfiehlt es sich im Moment besser abzuwarten. Möglicherweise hat die derzeitige Praxis nicht dauerhaft Bestand.

    Wir werden weiterhin auch hier in unserem Blog berichten und informieren, falls es Neues gibt.

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

  • Wie funktioniert die Mwst-Rückerstattung in einem Onlineshop?

    Wie funktioniert die Mwst-Rückerstattung in einem Onlineshop?

    Diesen Artikel prüfen wir regelmäßig und aktualisieren, beispielsweise mit Links zu weiterführenden aktuellen Beiträgen.

    Digitaler Ausfuhrnachweis ist auch Ende 2024 noch immer nicht möglich.

    Grüner Ausfuhrschein


    Beim Einkauf in deutschen Geschäften vor Ort, wird ja meist dort ein grüner Ausfuhrschein ausgefüllt, um sich die deutsche Mehrwertsteuer als Bewohner der Schweiz erstatten zu lassen. In Grenznähe sind die Händler vor Ort an den Umgang mit Mehrwertsteuererstattungen gewöhnt.

    Beim Einkauf im Internet sind die Anbieter nicht immer auf Anfragen zur Mehrwertsteuerrückerstattung eingerichtet. Wir fragen Händler per Mail an, sobald ein Kundenpaket mit identifizierbarem Händler bei uns eintrifft. Wir verweisen hierbei auf unseren Blogbeitrag für Händler.

    Onlineshop vor der Bestellung wegen Ausfuhrschein ansprechen

    Der klassische Ausfuhrschein ist bei online-Bestellungen meist nicht nötig, die Rechnung mit schweizer Rechnungsadresse genügt. Manche Händler füllen jedoch auch einen Ausfuhrschein aus. Daher sollten sich Kunden immer vor der Bestellung an den Verkäufer wenden um zu klären, ob die Mwst-Rückerstattung angeboten wird und wie der Ablauf ist.

    Was braucht man für eine Mehrwertsteuerrückerstattung?

    Scheine, Münzen, 100 euro 19 € mwst

    Meistens genügt die abgestempelte Rechnung. Aber das sollte auf jeden Fall vor der Bestellung mit dem jeweiligen Shop besprochen werden.

    Händler sind nicht zur Mehrwertsteuerrückerstattung verpflichtet.

    Schon deshalb ist es sinnvoll vorab zu klären, ob ein Verkäufer die Mehrwertsteuer rückerstattet und falls ja mit welchen Unterlagen.

    Immer mehr Händler unterscheiden bei der Erstattung ob es bei ihnen direkt gekauft wurde oder über ebay oder amazon. Für Händler fallen bei diesen Portalen Gebühren an. Daher unterscheiden Händler zwischen Direktbestellung und Kauf über ebay, amazon oder ähnliche.

    Was der jeweilige Händler ausstellt und welche Unterlagen er haben möchte, um die Mehrwertsteuer zu erstatten, kann sich unterscheiden. Daher sollten Kunden das mit einem Händler immer vor der Bestellung klären.

    Rechnung des Online-Shops

    Die Rechnung, die nötig ist, um die Ware auszuführen, liegt oft nicht im Paket. Viele Händler legen keine Papierrechnung bei, sondern schicken die Rechnung vorab per Mail.

    Es kann auch vorkommen, dass der Händler die Rechnung zwar auf Papier verschickt, allerdings in einem eigenen Brief. Wird die Rechnung extra verschickt, ist es nicht sicher, ob die Rechnung zeitgleich mit dem Paket eintrifft.
    Die Rechnung sollte vor Abholung Zuhause ausgedruckt werden. Nur dann ist es sicher, dass die Rechnung bei der Ausfuhr auf jeden Fall dabei ist.

    Für die Ausfuhrbestätigung ist die Rechnung jedoch immer nötig.

    Anleitung mancher Händler

    Manche Händler haben eine Anleitung, wie sie die Mwst-Rückerstattung handhaben.

    amazon.de bietet das beispielsweise für seine eigenen Produkte an und liefert eine ausführliche Anleitung.

    Falls es jedoch ein Artikel aus dem amazon-Marketstore ist, dann muss es wieder mit dem jeweiligen Verkäufer abgeklärt werden, ob er Mwst-Rückerstattung anbietet und wie es abläuft. (Ein sehr großer Teil der Produkte auf amazon, wird nicht von amazon selbst verkauft!)

    Am deutschen Zoll

    Der deutsche Zoll bestätigt die Ausfuhr. Dafür muss jedoch folgendes erfüllt sein:

    • der Wohnort Schweiz muss nachgewiesen werden
      • z.B. durch Wohnortangabe im Ausweis
    • Rechnung der Waren muss vorliegen
      • bitte vor Abholung mit dem Händler klären, ob die Rechnung beiliegt oder selbst vor Abholung ausgedruckt werden muss
    • die Ware muss erstmals eingeführt werden
      • an einem Tag einführen und an einem anderen Tag erst bestätigen lassen, ist nicht möglich
    • der Ausfuhrschein muss ausgefüllt worden sein, (im Onlinehandel, eine vollständige Rechnung mit schweizer Rechnungs- und deutscher Lieferadresse)
      • den Ausfuhrschein muss der Händler ausstellen (im Onlinehandel genügt normalerweise die Rechnung mit CH-Rechnungs- und D-Lieferadresse)
        • der Händler bekommt einen Beleg (früher Ausfuhrschein) siehe auch zoll.de, auf der Seite steht der Hinweis: „(…) Dies gilt auch, wenn die online bestellte Ware vor Abholung versandt wird (z.B. an eine Packstation). In diesen Fällen wird die Rechnung bei Vorliegen aller Voraussetzungen als Ausfuhrnachweis mit einem Dienststempelabdruck (EG-Dienstsiegel) versehen, der den Namen der Zollstelle und das Datum enthält.(…)
      • ob die korrekte Rechnung beiliegt oder gegebenenfalls vor Abholung selbst ausgedruckt werden muss, bitte vor Abholung mit dem Verkäufer klären

    Liegt alles in korrekter Form vor, so bestätigt der Zoll die Ausfuhr.

    Die Bestätigung bekommt der Händler, sowie etwaige weitere Unterlagen, wie im Vorfeld abgeklärt.

    Am Schweizer Zoll

    Ob am schweizer Zoll dann wieder ein Teil der gesparten Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, hängt vom Warenwert ab. Welche Regeln bei der Einfuhr in die Schweiz gelten, steht auf den Seiten der ezv.admin.ch (Eidgenössische

    Zollverwaltung).

    Die Freigrenze was steuerfrei in die Schweiz eingeführt werden darf, liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 150 schweizer Franken. Verzollen ist mit der App möglich.

    Mehrwertsteuer durch einen „Steuerfrei-Anbieter“

    Mehrwertsteuerfirmen, wickeln das für manche Händler und Online-Shops ab. Hierbei ist allerdings mit teils hohen Gebühren zu rechnen, von den ursprünglichen 19% Mwst, können da auch mal sieben oder acht Prozent an Gebühr erhoben werden, siehe auch Artikel hierzu bei comparis.ch.

    Bei Händlern wie Aldi, ist es nur über solche Firmen möglich, sich die Mehrwertsteuer abzüglich Gebühr erstatten zu lassen.