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Deutschland ist auch für Schweizer ein Einkaufsziel, eine deutsche Lieferadresse ermöglicht Schweizern auch Onlineeinkäufe bei deutschen Anbietern.

  • Ausfuhr mit Mehrwertsteuererstattung – alles wieder wie gewohnt

    Ausfuhr mit Mehrwertsteuererstattung – alles wieder wie gewohnt

    Es war nur eine Episode. Gut einen Monat gab es keinen Ausfuhrstempel am Zoll für Waren die über einen Onlineshop gekauft wurden. Doch seit rund einer Woche, ist alles wieder wie zuvor.

    Nach unserem ersten Beitrag hierzu, habe ich mittlerweile nochmal mit dem Zoll gesprochen. Bei einigen Punkten war ich bis dahin noch unsicher, jetzt ist alles klar, vom Zoll gab es Fakten.
    Alle Änderungen der Regelung vom September sind zurück genommen und seit dem 14. Oktober 2015 gilt wieder der vorherige Stand.
    Dieser Stand besagt: im persönlichen Reiseverkehr sind Ausfuhrstempel möglich.

    Onlinekauf mit Rechnung

    Passt. Großes Paket in schickem Auto. Onlineshop und Mwst bei der deutschen Lieferadresse miradlo Versanddepot, KonstanzBei Onlinekäufen mit einer Rechnung auf der bereits alle Angaben zur Person enthalten sind, genügt diese um sich die Ausfuhr bescheinigen zu lassen. Der Zoll benötigt eine Rechnungsadresse in der Schweiz auf der Rechnung und es muss nachvollziehbar sein, dass es um Privatkäufe geht.

    Ist das geklärt, so bestätigt der Zoll die Ausfuhr direkt auf der Rechnung. Mit der Rechnung der bestätigten Ausfuhr, bieten viele Onlinehändler die Mehrwertsteuerrückerstattung an. Weiterhin gilt auch, dass kein Händler verpflichtet ist, die Mwst zu erstatten. Deshalb möglichst schon vorm Kauf mit dem Händler klären, ob eine Erstattung möglich ist.

    Beim Kauf in örtlichen Läden ist bei einer vollständigen Rechnung, ebenfalls kein Ausfuhrschein nötig. Der deutsche Zoll verlangt keine bestimmte Form, ob es eine vollständige Rechnung gibt, einen grünen Ausfuhrschein oder ein anderes Dokument mit allen Angaben, ist unerheblich.

    Liegt nur ein Kassenzettel ohne Adressangaben vor, dann ist ein weiteres Dokument nötig, auf dem alle verlangten Angaben stehen, in solchen Fällen ist weiter ein grüner Ausfuhrzettel oder ähnliches nötig.

    Gewerbliche Ausfuhr

    Es passen erstaunlich große Pakete in ein schickes Auto, ganz unabhängig von Ausfuhrstempeln - Lieferadresse miradlo VersanddepotAuch an der gewerblichen Ausfuhr hat sich zu früher nichts geändert. Gewerbliche Ausfuhren konnten noch nie mittels Ausfuhrstempel des Zolls von der Mehrwertsteuer befreit werden. Das gilt genau so auch weiterhin. In wie weit Steuerersparnisse anderer Art für Gewerbetreibende möglich sind, müssen diese mit den zuständigen Finanzämtern klären.

    PS: Erstaunlich was so alles in solch ein schickes Auto passt…

  • Mehrwertsteuerrückerstattung im Onlinehandel ist zurück – Ausfuhrstempel

    Mehrwertsteuerrückerstattung im Onlinehandel ist zurück – Ausfuhrstempel

    Es hielt gerade einmal rund einen Monat, dass der deutsche Zoll die Ausfuhrstempel verweigerte. In den ersten Tagen schien das alles jetzt längerfristig zu sein, der deutsche Zoll erklärte, es sei jetzt eine bundesweite Regelung, das schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft Seco fand keinen Punkt der gegen die Regelung spricht.

    Einige Anbieter schlossen mal eben kommentarlos ihre ganze Website, manche überlegten zu klagen, aber laut Auskunft der Behörden wäre es schwer gewesen eine rechtliche Handhabe gegen die Entscheidung zu finden.

    Persönliche Ausfuhr bekommt wieder einen Ausfuhrstempel

    Umso erstaunlicher, dass die Seiten des deutschen Zolls jetzt durchaus in gewissen Fällen die Mehrwertsteuerrückerstattung im Onlinehandel ganz klar für möglich halten:

    Internet-Versandhandel im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

    Ausfuhrstempel wieder möglich bei Ausfuhr in die Schweiz, trotz deutscher Lieferadresse Mehrwertsteuerrückerstattung möglichDie Nachricht erreichte uns erst heute abend, wir interpretieren die Informationen hierzu. Rechtlich verbindlich ist nur, was auf der Seite des deutschen Zolls hierzu steht.

    Grundlage der Regelungen zur möglichen Mehrwertsteuerrückerstattung nach Ausfuhr in die Schweiz bildet Paragraph 6 des Umsatzsteuergesetzes. (Die Mehrwertsteuer ist eine Umsatzsteuer, offiziell gibt es den Begriff Mehrwertsteuer im deutschen Gesetz nicht.)

    Umsatzsteuergesetz (UStG)  § 6 Ausfuhrlieferung

    Der deutsche Zoll gibt Beispiele, mit und ohne Nutzung einer deutschen Lieferadresse, wann ein Ausfuhrstempel gewährt wird und verweist auf das Gesetz.

    Im Moment noch unter dem Vorbehalt, dass unsere Interpretation korrekt ist, sieht es wie folgt aus:

    Kauf über den Ladentisch

    Käufer mit schweizer Rechnungs- und Lieferadresse, kauft selbst irgendwo in Deutschland am Ladentisch, er kann sich immer die Ausfuhr bescheinigen lassen.

    Der Händler kann mit der bescheinigten Ausfuhr entscheiden, dem Käufer die gezahlte Mehrwertsteuer rückzuerstatten. (Weiterhin gilt kein Händler ist verpflichtet die Mehrwertsteuer zu erstatten, deshalb immer mit dem Händler klären, wie er es handhabt.)

    Kauf über eine deutsche Lieferadresse

    Apelina unserer deutschen Lieferadresse in Konstanz im Gegenlicht - miradlo versanddepotKäufer mit schweizer Rechnungsadresse kauft im Onlinehandel und lässt die Ware an eine Lieferadresse in Konstanz senden.

    Der Zoll schreibt:
    Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz möglich; kein Fall des § 6 Abs. 3a Umsatzsteuergesetz

    Beim Prüfen der beiden genannten Absätze scheint es um die Unterscheidung des persönlichen Reiseverkehrs zu gehen. Voraussichtlich wird hiermit zwischen gewerblicher und persönlicher Ausfuhr unterschieden.

    Für alle privaten Käufer mit schweizer Rechnungsadresse würde es bedeuten, sie würden wie bis vor kurzem wieder jede Ausfuhr bescheinigt bekommen.

    Für gewerbliche Käufer hieße es, ihnen wird die Ausfuhr nicht bescheinigt, sie können sich also keine Mehrwertsteuerrückerstattung vom Händler erhoffen.

    So weit mal die erste Einschätzung. Wir werden so schnell wie möglich berichten, ob diese Einschätzung so vollständig korrekt von uns interpretiert wurde.

  • Meine kostenlose Lieferadresse hat zugemacht – was jetzt?

    Meine kostenlose Lieferadresse hat zugemacht – was jetzt?

    Wir haben ja schon vor einiger Zeit berichtet, dass es keine kostenlose Lieferadresse gibt, außer man hat Bekannte, die ein Paket annehmen. Inzwischen bekommen wir Rückfragen von Schweizern, ob es uns denn noch gäbe, denn ihre kostenlose Lieferadresse habe zugemacht.

    Das miradlo-Versanddepot gab es von 2015 bis 2020 als Adresse rundum Pakete für Kunden. Dieser Artikel bezieht noch auf dieses Angebot einer Lieferadresse.

    Selbstverständlich gibt es das miradlo Versanddepot weiterhin, wir haben keinen Grund an unserem Angebot etwas zu ändern.

    Manche Lieferadressen in Konstanz geschlossen

    miradlo Versanddepot - die Lieferadresse Konstanz, die sich auch ohne Mehrwertsteuerrückerstattung lohntDer Grund für die Schließung der angeblich kostenlosen Lieferadressen ist klar. Die offiziellen Lieferadressen, die damit warben, dass sie kostenlos seien, verdienten ihr Geld über die Mehrwertsteuerrückerstattung. Wenn es das nicht mehr gibt, dann fehlt der Verdienst.

    Mehrwertsteuerrückerstattung nicht mehr auf Onlinekäufe

    Ausfuhrschein nur noch für lokalen Handel - Mehrwertsteuerrückerstattung bei Ausfuhr aus D nach CH - miradlo Versanddepot - Die LieferadresseSeit dem 11. September stempelt der deutsche Zoll keine Belege mehr, die aus dem Onlinehandel stammen. Deshalb kann die Mehrwertsteuer hierfür auch nicht mehr erstattet werden. Den Lieferadressen in Deutschland, die mit kostenlos warben und die nur mittels der Mehrwertsteuerrückerstattung funktionierten, denen wurde hiermit die Geschäftsgrundlage entzogen.

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

    Auswirkung der fehlenden Ausfuhrstempel auf Lieferadressen

    Die ‚kostenlosen‘ Lieferadressen, die nur per Ausfuhrstempel ihr Geschäft machten, gibt es nicht mehr.

    Presse: Deutscher Zoll verweigert Ausfuhr bei Nutzen einer Lieferadresse - keine Mwst-RückerstattungAndere Anbieter von Lieferadressen reagieren unterschiedlich. Je nach Lieferadresse unterscheidet sich auch der Anteil an Sendungen, die es nur gab, weil die Mehrwertsteuer von 19% zurück gefordert werden konnte.

    Regelung der Ausfuhrstempel anfechten?

    Manche Mitbewerber behaupten, sie überlegten zu klagen, um die Entscheidung über die Ausfuhr von Waren aus dem Onlinehandel zu korrigieren. Als Begründung dient das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz.

    Wie Steuerfachleute oder Juristen das beurteilen ist bislang nicht bekannt. Grundsätzlich soll eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Bei der Einfuhr von Waren bis 300 CHF träfe es sowieso nicht zu, denn bis zu dieser Grenze muss keine schweizer Steuer bezahlt werden.  Derzeit würden jedoch Waren oberhalb von 300 Schweizer Franken bei Einfuhr in die Schweiz besteuert werden. Die offizielle Seite des schweizer Zolls sagt, die Doppelbesteuerung wäre irrelevant, da es für die Mehrwertsteuer eben kein Abkommen zur Verhinderung gäbe.

    Die aktuelle Rechtslage sowohl aus deutscher, wie aus schweizer Sicht, bietet, laut Aussagen der diversen offiziellen Stellen, somit keine Handhabe um gegen die Praxisanweisung des deutschen Zolls zu klagen.

    Selbst, wenn sich jemand trotzdem entschiede gegen die fehlenden Ausfuhrstempel zu klagen, so wäre eine Entscheidung erst nach vielen Monaten zu erwarten.

    Falls der Großteil der Einnahmen an den Sendungen mit Ausfuhrstempeln hing, so würde es zu lange dauern, um das Geschäft lohnend aufrecht zu erhalten.

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

    Lieferdepot-Service um Bestellungen erweitern

    miradlo Versanddepot - die Lieferadresse Konstanz, die sich auch ohne Mwst-Rückerstattung und Wiederverkauf lohnt

    Eine weitere Option ist theoretisch als Wiederverkäufer die Bestellungen von Kunden zu übernehmen. Nach meinen Informationen ist dafür jedoch ein eigenes Gewerbe nötig, denn sonst könnte es aus Sicht der Steuerbehörden Hinterziehung von Umsatzsteuern sein.

    Wir haben uns von Anfang an, gegen Bestellungen von Kunden auf unseren Namen entschieden. Wir halten den Wiederverkauf für einen anderen Geschäftszweig, denn so bald es zu Problemen oder Garantiefällen käme, wären wir für die Abwicklung verantwortlich. Aus unserer Sicht ist es derzeit völlig unklar, wie die Behörden einen solchen Wiederverkauf zum Zweck der Mehrwertsteuerrückerstattung bewerten würden. Deshalb bleiben wir auch weiterhin bei unserer Entscheidung und bieten von uns aus keine Mehrwertsteuerrückerstattung an.

    Nach den Rückmeldungen unserer Kunden überwiegen die Vorteile unserer Lieferadresse in vielen Fällen weiterhin. Denn noch immer versenden nicht alle Anbieter in die Schweiz. Vielfach sind die Preise im deutschen Onlinehandel nach wie vor so deutlich günstiger, dass sich Bestellungen lohnen, auch wenn die Mehrwertsteuer nicht mehr erstattet wird.

  • Apelina fährt zum Ape-Treffen nach Herznach, AG, CH

    Apelina fährt zum Ape-Treffen nach Herznach, AG, CH

    Am Freitag, den 2. Oktober beginnt das APE-Treffen in Herznach, Aargau, Schweiz. Wir haben seit Mai unsere Apelina, die für Werbung in unserem Versanddepot zuständig ist.

    Arbeit und Spaß lassen sich mit einer Ape prima verbinden. Da wir sehr umfangreiche Öffnungszeiten haben, sind mehrtägige Ausflüge aufwändiger zu organisieren. Dieses Mal passt der deutsche Nationalfeiertag am Samstag perfekt zum Ape-Treffen, denn da haben wir auf jeden Fall geschlossen.

    Apelina hübsch machen und Nase putzen fürs Apetreffen - von Konstanz zum Ape-Treffen - Herznach, Aargau, Schweiz - Lieferadresse

    Ab Freitag wird die Apelina also in der Schweiz unterwegs sein. Da sie nicht so schnell ist, mit ihren höchstens 65 km/h, haben wir ihr für etwaige hinter ihr wartende Fahrzeuge ein Schild spendiert:

    2. – 4. Oktober 2015

    Apelina

    fährt, so schnell sie kann, zum

    APE-Treffen in Herznach, AG, Schweiz

    Schild hinten auf der Apelina

    Wir freuen uns riesig auf das Ape-Treffen. Vom Organisator Valentin und seiner Tuc Tuc, haben wir dieses Jahr auf Facebook viel über die Touren gelesen. Tuc Tuc, ist eine Ape, so wie die Apelina, war jedoch auch schon auf einigen Pässen.

    Die Apelina war diese Woche in der Selbstwaschanlage, um sich hübsch zu machen, auch die Nase ist frisch geputzt. Das Wetter soll zumindest bis Samstag herbstlich schön bleiben, da bleibt die Nase sauber.

    Sicherlich werden wir nach dem Ape-Treffen auch hier mit Fotos berichten.

    Ape hat was

    Realistisch die Fakten betrachtet:

    Eine Ape ist laut, langsam, nicht sehr komfortabel und hat eine sehr spezielle Optik.

    Mit dem Bauchgefühl betrachtet:

    Unser Linchen ist nicht zu überhören, Menschen drehen sich nach ihr um und meistens lächeln sie dann. Die Apelina hat Urlaubsgeschwindigkeit und vermittelt ein Gefühl wie Ferien. Klar in der Ape ist wenig Federung, Komfortsitze oder Platz auch für sehr große Menschen, es ist eher kuschelig zu zweit in einer TM. Und doch es hat einfach was. Die schon grundsätzlich sehr altmodische Optik wirkt so schon wie ein gemaltes Auto. Unser Linchen mit seinen Augen und dem wie ein großes schweizer Paket auszusehen, war wie ein Stückchen aus einer anderen Zeit. Am ehesten vergleichbar mit den Zeiten von Don Camillo und Peppone.

  • Keine Mehrwertsteuerrückerstattung im Onlinehandel stört nicht Freihandelsabkommen CH-D

    Keine Mehrwertsteuerrückerstattung im Onlinehandel stört nicht Freihandelsabkommen CH-D

    Wir schrieben ja bereits über die neue Praxisanweisung des Zolls „Keine Mwst-Rückerstattung am Zoll zur Schweiz bei Paketen über eine deutsche Lieferadresse“ und ergänzend berichteten wir „Zoll antwortet direkt auf Anfrage wegen abgelehnten Ausfuhrbestätigungen.

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

    Freihandelsabkommen CH-EU

    Ausfuhrschein nur noch für lokalen Handel - Mehrwertsteuerrückerstattung bei Ausfuhr aus D nach CH - miradlo Versanddepot - Die LieferadresseDas schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft Seco wollte diesbezüglich prüfen, ob diese Regelung gegen das Freihandelsabkommen CH-EU verstößt.

    Gestern antwortete mir nochmals jemand von der Pressestelle Singen des deutschen Zolls. Ich hatte in meiner Antwort das Freihandelsabkommen erwähnt.

    Die fachlich für diese Thematik zuständige Bundesfinanzdirektion Nord in Hamburg habe bereits vor Herausgabe der Praxisänderung rechtlich geprüft, ob diese neue Regelung möglicherweise gegen das Freihandelsabkommen CH-EU verstoße. Sie kam zum Ergebnis, dass das Freihandelsabkommen inhaltlich nicht betroffen sei. Freihandelsabkommen haben die Beseitigung von Zöllen und sonstigen Handelshemmnissen zum Gegenstand. Die nunmehr getroffene Entscheidung beträfe aber allein die Frage, inwieweit im Anschluss an Internet-Versandhandelsgeschäfte durch den Abnehmer/Käufer durchgeführte Beförderungen, von der in Deutschland zu erhebenden Umsatzsteuer als steuerfreie Ausfuhrlieferung befreit werden können.

    An einer Stelle las ich mittlerweile, das schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, sei bereits zu dem selben Ergebnis gekommen. Eine Quelle in der Presse erschien mir nicht hinreichend, daher fragte ich auch dort selbst nach. Auch hier bekam ich innerhalb eines Tages eine Antwort:

    Das SECO hat von den geänderten Regelungen der deutschen Steuerbehörden bezüglich der Bescheinigung der Ausfuhr von im Internet bestellten Waren aus Deutschland Kenntnis genommen.

    Unsere Abklärungen haben folgendes ergeben:

    • Aufgrund der bisher vorliegenden Informationen gehen wir nicht davon aus, dass die neue Praxis das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verletzt.

    • Das Freihandelsabkommen schafft weder einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung der deutschen Umsatzsteuer bei der Ausfuhr noch lässt sich daraus eine Verpflichtung ableiten, für Reisende ein vereinfachtes MWST- Verfahren einzuführen oder es aufrecht zu erhalten.

    Was bedeutet das derzeit für die Ausfuhr?

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

    Derzeit wird Waren, die aus dem Internet-Versandhandel stammen vom deutschen Zoll keine Ausfuhr bescheinigt, die es bräuchte, um die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen.

    Wie diese Regelung im Alltag auf Dauer umgesetzt wird, wie unterschieden werden kann, ob etwas aus dem Outlet bei Stuttgart oder aus dem Onlinehandel stammt, das wird sich noch zeigen.

    Sehr angenehm fand ich die umgehenden Antworten, der schweizer und deutschen Behörden hierzu.

    Sobald wir weitere Informationen bekommen, werden wir hier berichten.

     

  • Zoll antwortet direkt auf Anfrage wegen abgelehnten Ausfuhrbestätigungen

    Zoll antwortet direkt auf Anfrage wegen abgelehnten Ausfuhrbestätigungen

    Gestern berichteten wir über die neue Praxisanweisung des ZollsKeine Mwst-Rückerstattung am Zoll zur Schweiz bei Paketen über eine deutsche Lieferadresse„. Die Berichte in der Presse waren ja auszugsweise, aber ich konnte keine vollständige Quelle der Handlungsanweisung finden, auch nicht auf der Webseite des deutschen Zolls.

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

    Mit Anfragen per E-Mail bei Behörden habe ich die verschiedensten Erfahrungen. Lange gab es Antworten auch auf E-Mails höchstens per Post auf Papier. In den letzten Jahren, bekam ich jedoch immer häufiger freundliche und klare Antworten auf meine Fragen. Meist dauert es einige Tage, dann jedoch klappt es. Daher schrieb ich auch gestern an E-Mail-Adressen des Zolls, die für mich hierfür zuständig sein könnten. Ich hoffte nach einigen Tagen eventuell eine Antwort.

    Der Zoll hat mich jedoch sehr positiv überrascht. Innerhalb von einer Stunde hatte ich zwei freundliche und erklärende Antworten. Das ist ein Top-Service, mit dem ich so nicht gerechnet hatte, deshalb auch hier noch einmal ein Dankeschön an die Mitarbeiter.

    Hinweis Für Fälle des Internet-Versandhandels kommt keine Steuerbefreiung in Betracht, da die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind: Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 3a Um- satzsteuergesetz gilt nur für Lieferungen, die der Ab- nehmer im persönlichen Reiseverkehr ausführt. „Ausfuhr im persönlichen Reiseverkehr“ setzt voraus, dass es sich regelmäßig um * Geschäfte über den Ladentisch handelt und * allein der Abnehmer die Beförderung des Liefer- gegenstands übernimmt. In Fällen des Internet-Versandhandels handelt es sich insbesondere auch nicht um Einkaufsfahrten, da der Ab- nehmer die Ware regelmäßig vom Drittland aus bestellt und sie auch bereits dort gekauft hat.An den Zollstellen hängt mittlerweile wohl der Hinweis, den ich als PDF vom Zoll zugesandt bekam, Wortlaut:

    „Hinweis
    Für Fälle des Internet-Versandhandels kommt keine Steuerbefreiung in Betracht, da die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind:
    Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 3a Umsatzsteuergesetz gilt nur für Lieferungen, die der Abnehmer im persönlichen Reiseverkehr ausführt.
    „Ausfuhr im persönlichen Reiseverkehr“ setzt voraus, dass es sich regelmäßig um

    • Geschäfte über den Ladentisch handelt und
    • allein der Abnehmer die Beförderung des Liefer-
      gegenstands übernimmt.

    In Fällen des Internet-Versandhandels handelt es sich insbesondere auch nicht um Einkaufsfahrten, da der Abnehmer die Ware regelmäßig vom Drittland aus bestellt und sie auch bereits dort gekauft hat.“

    In der E-Mail stand noch, dass das keine im Wortlaut rechtsverbindliche Auskunft ist, klar, sonst könnten Mitarbeiter ja nicht zeitnah antworten, sondern müssten ihre Antworten erst juristisch prüfen lassen.

    Laut der Pressestelle Singen des Zolls, wurde keine Pressemitteilung hierzu herausgegeben. Ergänzend wurden mir noch weitere Hinweise gegeben. Erstens, dass die Regelung nicht nur für den deutsch-schweizerischen Grenzraum gilt, sondern für das ganze Bundesgebiet. Eine zweite Ergänzung war, dass es bisher wohl an den zuständigen Stellen zur Abfertigung in der Praxis eine unterschiedliche Handhabung gab, weswegen eine einheitliche Regelung nötig wurde.

    Aus meiner Sicht ist es nachvollziehbar, dass ein einheitlicher Umgang nötig ist. Allerdings bezweifle ich, dass die Regelung genau so stehen bleibt, da noch viele Fragen offen bleiben.

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

    Von unseren Kunden weiß ich, dass es auch Bestellungen aus dem Handel in örtlicher Nähe zu Konstanz gibt. Nicht jeder Rechnung ist anzusehen, ob sie aus einem Ladengeschäft oder aus dem Onlinehandel stammt. Ich beneide die Beamten derzeit nicht, die damit tagtäglich umgehen müssen.

    Auch wenn die Regelung bundesweit gilt, so betrifft sie unterm Strich, wohl doch überwiegend den deutsch-schweizerischen Grenzraum, denn nur dort lohnt sich die Mwst-Rückerstattung, selbst dann, wenn bei Einfuhr ins eigene Land wieder versteuert werden muss. Die Steuersätze der anderen angrenzenden Länder sind ja eher höher als unsere in Deutschland.

    Alles in allem vermute ich, dass das noch nicht der abschließende Stand ist.

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

  • Keine Mwst-Rückerstattung am Zoll zur Schweiz bei Paketen über eine deutsche Lieferadresse

    Keine Mwst-Rückerstattung am Zoll zur Schweiz bei Paketen über eine deutsche Lieferadresse

    Bis letzte Woche hingen am deutschen Zoll zur Schweiz, nur die Hinweise, wie die Abwicklung bei der Ausfuhr von Waren aus Deutschland am zügigsten klappt:

    • Grenze in Konstanz-Kreuzlingen und Ausfuhrhinweise des deutschen Zolls, kein Hinweis auf LieferadressenHelfen Sie mit…
    • Ausfuhrkassenzettel
    • vollständig ausgefüllt
    • vorlegen mit
    • Name und Anschrift
    • Ausweis
    • unaufgefordert
    • vorzeigen und mitteilen,
    • wo sich die Waren befinden
    • Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    Denn bislang konnte nach Bescheinigung der Ausfuhr von Waren aus Deutschland in die Schweiz, oft die Mehrwertsteuerrückerstattung durch die deutschen Onlinehändler genutzt werden. Manch ein Anbieter einer deutschen Lieferadresse wirbt damit, dass er nicht nur die Erstattung abnehme, sondern darüber hinaus kostenlos Sendungen entgegen nehme. Kostenlos stimmt so natürlich nicht, denn alle Anbieter wollen an ihrem Service verdienen.

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

    vom 11.9.2015 bis 14.10.2015  gültige Praxisänderung

    Presse: Deutscher Zoll verweigert Ausfuhr bei Nutzen einer Lieferadresse - keine Mwst-RückerstattungDie Bundesfinanzdirektion Hamburg, die für Onlinehandel zuständig ist, habe am Freitag, den 11.9. eine nun gültige Praxisänderung heraus gegeben. Alle Zollstellen müssen sich zunächst an diese Regelung halten. Dabei sollen nur noch vor Ort gekaufte Waren unter die Ausfuhrregelung fallen. Diese Regelung betrifft den Bereich „Inanspruchnahme einer Mehrwertsteuerbefreiung durch Internethändler in der EU“.

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

    Die Presse in der Schweiz berichtet, z.B: 20 Minuten, SRF und PC Tipp, auf der Seite des deutschen Zolls, dagegen bisher noch keine Hinweise hierzu.

    Das Gesetz sei nicht ausführlich genug, um daraus abzuleiten, wie die Ausfuhr bei Lieferungen aus dem Onlinehandel zu regeln sei. Die Zollämter hätten daher seit zwei Jahren eine genauere Regelung gefordert. Wie ausführlich diese Praxisänderung auf den Onlinehandel eingeht und wie der Umgang sein soll, ist bisher wohl noch nirgends vollständig veröffentlicht. Auszugsweise soll die Praxisänderung wie folgt lauten:

    „Danach gilt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 3a UStG nur für Lieferungen, die der Abnehmer im persönlichen Reiseverkehr ausführt. «Ausfuhr im persönlichen Reiseverkehr» setzt voraus, dass es sich regelmässig um Geschäfte über den Ladentisch handelt…“

    Vorerst sollen wohl alle Rechnungen abgewiesen werden, die offensichtlich dem Onlinehandel entstammen. Das lässt Raum für weitreichende Spekulationen.

    Das schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft Seco kläre laut Radio SRF 1, ob diese Regelung gegen das Freihandelsabkommen CH-EU verstößt.

    Kunden aus der Schweiz, die online-Einkäufe, über eine deutsche Lieferadresse planen, können weiterhin einkaufen. Bei Waren, die sich vor allem wegen der Mehrwertsteuerrückerstattung lohnen, empfiehlt es sich im Moment besser abzuwarten. Möglicherweise hat die derzeitige Praxis nicht dauerhaft Bestand.

    Wir werden weiterhin auch hier in unserem Blog berichten und informieren, falls es Neues gibt.

    Aktualisiert: Seit dem 14. Oktober 2015 stempelt der Zoll wieder wie gewohnt.

  • Währungsanpassung 1 € : 1,20 CHF bei miradlo

    Währungsanpassung 1 € : 1,20 CHF bei miradlo

    Wir haben uns lange gewehrt, weil der Kurs mit 1 € – 1,10 CHF so gut passte. Es war einfach zu rechnen und zu überschlagen. Wir mussten nichts nachschauen, es war direkt zu überblicken.

    Kursverlauf Franken – Euro

    Der Franken lag zwischenzeitlich mehrfach bei etwa  1 € – 1,09 CHF ging dann jedoch nochmal auf  1 € – 1,07 CHF. Mittlerweile pendelt er sich jedoch eher steigend bei über 1,10 CHF ein. Wir nehmen gerne Franken an, auch in Münzen, wir geben Wechselgeld bei Zahlung in CHF auch in Schweizer Franken zurück.

    Wir können nicht alle schweizer Münzen selbst nutzen, die wir bekommen. Leider haben wir jedoch beim Wechseln in Deutschland Kosten, deshalb mussten wir jetzt umstellen.

    Euro, Schweizer Franken, Währung, Wechselkurs, € - CHF

    Ab Freitag, dem 11. September 2015 werden neu eingehende Sendungen in unserem System mit einem Kurs von
    1 € – 1,20 CHF 
    berechnet.

    Verschiedene Währungskurse in einer Benachrichtigung

    Alle Kunden, die noch Sendungen bei uns liegen haben, die bis zum einschließlich 10. September eingetroffen sind, können diese Sendungen noch zum alten Kurs bezahlen. Ein Paket für 4 € wird bei diesen Sendungen immernoch für 4,40 CHF ausgegeben.

    Falls für solche Kunden morgen ein Paket für 4 € eintrifft, dann berechnet unser System ab dann den neuen Kurs von 1 € – 1,20 CHF, die Sendung kostet in Schweizer Franken 4,80 CHF.

    In diesen Fällen, wäre der Gesamtpreis für zwei 4-€-Pakete dann 9,20 CHF. So steht es dann auch in unseren Benachrichtigungen. Unser System berechnet beim Sendungseingang und nicht bei Abholung.

    Nach wenigen Tagen passt dann wieder alles, weil jede neu eingehende Sendung mit dem ab 11.September 2015 geltenden Wechselkurs berechnet wird.

    Nachtrag 11.9.2015, 12:30 Uhr

    Jetzt gerade melden die online-Zeitungen der Schweiz, der Kurs ging gerade erstmals über 1,10 CHF für 1 €.

    Wir haben also den perfekten Moment mit unserer Anpassung getroffen. Denn die Umstellung bedeutet, dass es etwas dauert bis der neue Kurs durchgehend genutzt wird. Wenn wir zu spät anpassen, würden wir Verlust machen.

  • Seenachtsfest in Kreuzlingen und Konstanz zweiter Augustsamstag

    Seenachtsfest in Kreuzlingen und Konstanz zweiter Augustsamstag

    Das Seenachtsfest in Konstanz und Kreuzlingen gehört zu den größten Veranstaltungen, die grenzüberschreitend in der Schweiz und in Deutschland stattfinden.
    Die beiden Nachbarstädte haben jeweils ihren eigenen Veranstaltungsbereich, dort werden schon tagsüber Veranstaltungen geboten, es gibt Essen und Trinken während der ganzen Zeit. In Kreuzlingen geht das Fest bis Sonntag, in Konstanz beginnt es mit den Sommernächten ab Donnerstag.
    Unter seenachtfest.de gibt es die Infos für  den deutschen Teil des Festes, fantastical.ch informiert über das Kreuzlinger Seenachtsfest.

    Feuerwerk am See

    Das Feuerwerk am See wird von beiden Städten gemeinsam gestaltet. Zunächst Apelina bei Nacht, im Hintergrund das Seenachtsfestkommen die Raketen von der jeweils einen Stadt, am Ende gibt es ein gemeinsames Finale.

    Wer Eintritt bezahlt und ganz nah dabei ist, bekommt noch die passende musikalische Untermalung zum Feuerwerk. Viele Einheimische beschränken sich auf gute Plätze etwas weiter weg, an denen das Feuerwerk selbst immernoch wunderbar übers Wasser glitzert.

    Verkehrsführung in Konstanz

    Im Sommer ist es allen an Samstagen nicht ganz einfach zu Stoßzeiten durch Konstanz zu kommen. Am Seenachtsfest verstärkt sich das durch viele Besucher. Ab 19 Uhr ist die Innenstadt für jedweden Verkehr komplett gesperrt. Unser Versanddepot schließt daher am 8. August abends um 21 Uhr, denn ab dieser Zeit ist eine Anfahrt hierher sowieso nicht mehr möglich.