Wir hatten sehr lange Öffnungszeiten, die Möglichkeiten Pakete abzuholen sollten in jeden Arbeitsalltag passen. Auf der Webseite und in E-Mails an Kunden wiesen wir auch auf Feiertage hin, an denen unsere üblichen Zeiten nicht gelten.
An der Ladentür wies vor und an Feiertagen jeweils ein Schild auf die Änderung hin.
Auch am Karfreitag in dem Jahr der Anekdote, wies ein Schild am Laden auf den Feiertag hin und das Gitter vor der Ladentür war verschlossen.
Laden zu, im Nebenhaus klingeln
Unsere Visitenkarten hatten keine Feiertagshinweise. Dasselbe galt für die Benachrichtigungskarten unseres integrierten Paketshops. Es gab Hinweise auf
Öffnungszeiten von bis…
Angegeben war daher auf Drucksachen Montag bis Samstag von 8 bis 23 Uhr.
Feiertage
Lange Zeit dachten wir, dass damit für alle Kunden klar wäre, dass auch wir an gesetzlichen Feiertagen geschlossen haben.
Am Karfreitag 2016 klingelte jemand im Wohnhaus des Hauses Nummer 23, der Eingang neben unserem Laden. Die Haustüre wurde geöffnet und gefragt, was die Person wolle:
Paketshopkunde
„Auf der Benachrichtigungskarte steht der Paketshop hat freitags geöffnet. Heute ist Freitag, da ist ein Schild am Laden, dass jetzt geschlossen sei, das verstehe er nicht.“
Der Hausbewohner erklärt dem Mann, dass Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag sei, an dem eben auch Paketshops geschlossen hätten. Dieser antwortet:
„Das ist nicht in Ordnung, ich bin ja extra gekommen um mein Paket zu holen, auf der Karte steht auch freitags. Ein Kiosk hätte ja schließlich auch offen.“
Paketshopkunde
Ladenöffnungsgesetze
Ja, okay. Klar, der ein oder andere Kiosk hat an Feiertagen geöffnet, auch Tankstellen und Restaurants haben häufig geöffnet. Wir hatten jedoch einen Laden vergleichbar mit der Post oder einem Einzelhandelsgeschäft. Deshalb hatten wir an gesetzlichen Feiertagen geschlossen, das ist eine gesetzliche Regelung.
„Weitere Ausnahmen vom Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gelten für Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Verkehrsflughäfen und besondere Warengruppen wie beispielsweise Zeitungen und Zeitschriften, frische Milch, Konditor- und Backwaren und selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten in Verkaufsstellen auf landwirtschaftlichen Betriebsflächen.“
Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Verwirrte Person?
Ich fragte nach, was es denn für eine Person gewesen sei. Ich fragte mich, ob es jemand war, der nicht wusste, dass Karfreitag ein Feiertag ist. Mir fehlte eine Erklärung, warum jemand glaubt, wir hätten an Karfreitag geöffnet.
Der Kunde sei ein Mann mittleren Alters gewesen. Nach Optik und Sprache zu urteilen, stammte er aus Deutschland. Somit war es also kein verwirrter Studi im Prüfungsstress. Es war auch niemand aus einem Kulturkreis, der Karfreitag nicht kennt.
Lag der Fehler bei uns?
Ganz kurz habe ich, wie immer bei Unklarheiten, überlegt, ob der Fehler bei uns lag. Doch in diesem Fall konnte ich nichts erkennen, was wir hätten tun müssen, deshalb war es weiterhin:
- auf Visitenkarten und ähnlichem standen Öffnungszeiten jedoch kein Hinweis, dass wir an gesetzlichen Feiertagen geschlossen hätten
- auch bei den Paketshop-Benachrichtigungskarten wurde nicht darauf hingewiesen, dass wir an Feiertagen nicht geöffnet hätten
2 Antworten auf „…da steht nicht karfreitags geschlossen“
[…] und wieder gibt es Ausnahmen, meist sind das Feiertage. Manche sind sehr allgemein und für fast alle Kunden logisch, andere sind spezieller, wie beispielsweise die Fasnet in Konstanz, dieses Jahr der […]
[…] Doch selbst Mo-Sa von 8-23 Uhr war manchen nicht genug. Der Anrufbeantworter des Geschäftstelefons hatte immer mal Nachrichten warum gerade nicht geöffnet sei. Und hin und wieder schafften es Kunden vor verschlossener Tür zu stehen. Manche enttäuschte ein geschlossener Laden am Karfreitag. […]